Doppel-Olympiasieger 4 - Mädchen sahen in Trainer „Vaterfigur“

Wien (APA) - Die mutmaßlichen Opfer des Judo-Olympiasiegers Peter Seisenbacher dürften in diesem eine „Vaterfigur“ gesehen haben, wie aus de...

Wien (APA) - Die mutmaßlichen Opfer des Judo-Olympiasiegers Peter Seisenbacher dürften in diesem eine „Vaterfigur“ gesehen haben, wie aus der Anklage hervorgeht. Dieser zufolge war ein Mädchen erst neun, als dieser Interesse an ihr entwickelte. Der Ex-Judoka war mit dem Vater der Schülerin befreundet, über diese Schiene hatte die Kleine in dem Verein zu trainieren begonnen, in dem Seisenbacher tätig war.

Der Anklage zufolge soll Seisenbacher - damals 37 Jahre alt - mit der Neunjährigen ab 1997 Zärtlichkeiten ausgetauscht und sie - auch im Intimbereich - gestreichelt haben. Von 1999 an - das Mädchen war elf - kam es der Staatsanwaltschaft zufolge zu geschlechtlichen Handlungen, die als schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen qualifiziert sind. Die unmündige Schülerin soll bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs wiederholt missbraucht worden sein.

Im Sommer 2004 soll sich der Ex-Judoka einem weiteren, damals 13 Jahre alten Mädchen zugewandt haben, das er ebenfalls als Trainer in der Kindergruppe in seinem Judo-Verein kennengelernt hatte. Auch mit diesem Mädchen kam es der Anklage zufolge zu sexuellen Handlungen.

Auf einem Judo-Sommerlager auf der Insel Krk soll Seisenbacher im August 2001 versucht haben, einem dritten Mädchen näher zu kommen. Die 16-Jährige wehrte ihn ihrer Darstellung zufolge aber ab. Für die Staatsanwaltschaft stellt sich dieser Vorgang als versuchter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses dar.

Nicht von der Anklage umfasst ist eine angeblich intime Beziehung, die Seisenbacher vom Sommer 2001 bis Ende 2002 zu einer weiteren 16-Jährigen geführt haben soll. Grund: Die Staatsanwaltschaft bezieht sich in ihrer Anklage auf das „ausdrückliche Einverständnis“ der damals zwar nicht Volljährigen, aber nicht mehr Unmündigen. Daher wurde in diesem Punkt von der Anlagebehörde kein Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses angenommen, der ansonsten in Betracht gekommen wäre.

Seisenbachers Rechtsbeistand, der Grazer Anwalt Bernhard Lehofer, war für die APA vorerst nicht erreichbar.