Einhellig für das Recht auf Kinderspielplätze
Im Herbst-Landtag werden alle Parteien einem Abänderungsantrag der SPÖ zustimmen, wonach eine Verordnung erfolgen soll, die festhält, was die Mindestanforderungen an einem Spielplatz in einer Wohnanlage sind.
Innsbruck –Es ist kurios: In Tirol regelt eine Verordnung exakt, wie viele Autostellplätze eine Wohnanalage aufweisen muss.Was einen Kinderspielplatz angeht, bleibt man hingegen vage. Die SPÖ hat daher noch vor der Sommerpause einen Antrag eingebracht, die Bauordnung diesbezüglich zu präzisieren, die Tiroler Tageszeitung berichtete.
Der Antrag wurde einem Ausschuss zugewiesen, Landesrat Johannes Tratter signalisierte jedoch Gesprächsbereitschaft. Im Herbst-Landtag werden nun alle Parteien einem Abänderungsantrag der SPÖ zustimmen, wonach eine Verordnung erfolgen soll, die festhält, was die Mindestanforderungen an einem Spielplatz in einer Wohnanlage sind. In die Beratungen eingebunden ist auch Tirols Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser. Sie hat die Vorarlberger Bestimmungen vorliegen und ist von diesen sichtlich angetan. „Es gibt dort ein Spielraumgesetz. Davon sind nicht nur Spielplätze in Wohnanlagen, sondern auch öffentliche Spielplätze erfasst“, sagt die Expertin. Es werde auch dezidiert darauf hingewiesen, wie wichtig Kinder für eine Gesellschaft sind.
LA Thomas Pupp sieht ein derartiges Gesetz als Zukunftsvision für Tirol. Er ist aber hocherfreut, dass zumindest bei den Spielplätzen in den Wohnanlagen etwas weitergeht. „Es ist wichtig, dass die Verordnung auf die Größe, Lage und Ausstattung der Spielplätze Bedacht nimmt“, sagt er. Es müsse sichergestellt werden, dass überall so elementare Dinge wie Wasser, Sand und Abfalleimer vorhanden seien. „Kinder brauchen nicht die teuersten Spielgeräte. Wichtig ist, dass der Spielplatz vielfältig nutzbar ist, etwa dadurch, dass ein Hügel verbleibt, der auch im Winter zum Rutschen geeignet ist.“
Für Harasser ist ein Kriterium, dass der Spielplatz so zentral liegt, dass man kleine Kinder unbesorgt in den Hof zum Spielen schicken kann. Plätze für Jugendliche seien ein anderes Thema. Hier gelte es in der Nähe der Wohnanlage konsumfreie Räume zu schaffen, wo sie sich treffen können. Zum Argument, dass manche Kinderspielplätze mit der Zeit ihre Bestimmung verlieren, weil die Kinder erwachsen werden und keine Jungfamilien nachkommen, sagt Pupp: „Die Möglichkeit der Adaptierung ist gegeben. Es ist aber eine gesellschaftliche Aufgabe, dass wir für Durchmischung in den Wohnanlagen sorgen.“ Und was ist mit dem Lärm? „Kinder sind laut, aber selbst der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Kinderlärm toleriert werden muss“, so Harasser. (pla)
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