Handelsabkommen

Substanzlose CETA-Erklärung erntet heftige Kritik: Was macht SPÖ?

Bundeskanzler Christian Kern (l.) und der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, bei ihrem Gespräch am Mittwoch.
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Die Zusatzerklärung zum Freihandelsabkommen CETA soll auf Bedenken Österreichs eingehen. Es hält als „Faktum“ Eigenschaften von CETA fest, neue Inhalte fügt es nicht bei. Von NGOs und FPÖ hagelt es Kritik. Nun liegt der Ball bei Kanzler Kern und seiner SPÖ.

Brüssel, Wien – Seit Mittwochabend liegt ein „endgültiger Entwurf“ für die Gemeinsame Erklärung der EU und Kanadas zum umstrittenen Freihandelsabkommen CETA vor. Das nur vierseitige Papier bekräftigt noch einmal die Inhalte des seit Jahren fertigen Vertrages. Es hält als „Faktum“ Eigenschaften von CETA fest, neue Inhalte fügt es nicht bei.

Offiziell wird zu den Inhalten noch nicht Stellung genommen, der Text kursiert jedoch bereits und wird von Kritikern schon jetzt als „eher inhaltsleer“ bezeichnet. Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) meinte, man müsse die Zusatzerklärung zum CETA-Handelsabkommen „jetzt nüchtern analysieren“. Er werde den Text prüfen und noch das SPÖ-Präsidium mit dem Ergebnis befassen. Das Papier selbst umfasse zwar nur vier Seiten, entscheidend sei aber das Zusammenspiel mit dem Vertrag, denn dort seien viele Dinge zu unklar formuliert, sagte Kern am Donnerstag im Bundesrat.

Keine Änderungen zum Abkommen

„Wir erinnern daran“, heißt es in dem Text unter anderem, dass Kanada und die EU wie auch deren Mitgliedsländer anerkennen, wie wichtig es ist, dass im Sinne des öffentlichen Interesses reguliert wird. Das spiegle sich auch im Abkommen wider. „Die EU, ihre Mitgliedsländer und Kanada werden weiter die Möglichkeit haben, die legitimen politischen Ziele ihrer demokratischen Institutionen zu erreichen“ - insbesondere bei öffentlicher Gesundheit, Sozialen Diensten, öffentlicher Bildung, Sicherheit, Umwelt und dem Schutz kultureller Vielfalt. Auch die Standards bei Lebensmittelsicherheit, Konsumentenschutz, Gesundheit, Umwelt oder Arbeitsschutz „werden nicht gesenkt“, stellt die Erklärung fest.

Zum Investorenschutz wird in der Erklärung festgehalten, dass CETA nicht dazu führen werde, ausländische Investoren besser zu stellen. Auch wird das staatliche Regulierungsrecht noch einmal betont. Kompensationszahlungen an Investoren müssten von „unparteiischen, unabhängigen, permanenten“ Schiedsgerichten entschieden werden und dürften nicht größer sein, als der Verlust, den der Investor erlitten hat. Ein „Herzenswunsch“ Kerns, dass die Schiedsgerichte für Investoren ihre Arbeit erst aufnehmen, wenn CETA von allen nationalen Parlamenten ratifiziert worden ist - wird im Dokument nicht erwähnt: Das steht aus EU-Sicht schon seit Monaten fest.

„Beipackzettel“ und „Substanzlosigkeit“

„Kanzler Kern kommt mit leeren Händen aus Brüssel zurück“, kommentierte der freiheitlich EU-Parlamentarier Franz Obermayr die Zusatzerklärung. Der Besuch des Bundeskanzlers bei Kommissionspräsident Juncker müsse daher in die Kategorie „medienwirksame Scheinaktivität“ eingeordnet werden. Das Papier, das an die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten übermittelt wurde, enthalte nämlich überhaupt keine konkreten Nachverhandlungsergebnisse, sondern sei bestenfalls eine Art Beipackzettel mit Placebo-Effekt.

Heftig Kritik kommt erwartungsgemäß auch von Attac Österreich. Die Zusatzerklärung wird nur den Spielraum einer rechtlichen Interpretation verkleinern, aber nichts am Vertragsinhalt ändern“, so Attac in einer Aussendung. Das würde, nach Kommissarin Malmström, Staatssekretär Mahrer und anderen auch ein kanadisches Rechtsgutachten aufzeigen. Die zahlreichen Kritikpunkte können so nicht entschärft werden, erklärt Steven Shrybman, Experte für internationales Handelsrecht bei der Rechtsanwaltskanzlei Goldblatt Partners LLP. Er sehe in ihr „reine Rhetorik zur Beruhigung“.

Noch heftiger reagiert Greenpeace Österreich auf die Zusatzerklärung. „Wir sind fassungslos über die Substanzlosigkeit der Erklärung. Diese Deklaration ist ein Affront gegenüber allen Menschen, die berechtigte Bedenken zu CETA haben.“, schreibt Alexander Egit, Geschäftsführer von Greenpeace in Österreich in einer Aussendung.

Zusatzerklärung „jetzt nüchtern analysieren“

Kern verteidigte seinen CETA-Kurs gegen die Kritik. Er habe versucht, das Bestmögliche aus der Situation zu machen. Man müsse sich überlegen, „was für ein Druck auf Österreich laste, wenn wir dagegen sind“, sagte Kern. „Das ist kein Kinderfasching“, es gehe um globale Interessen. Er erinnerte daran, dass zu CETA bis vor wenigen Monaten keine Abstimmungen in den nationalen Parlamenten geplant waren.

Der nun ausverhandelte Zusatztext sei jedenfalls nicht als Vorwort zu verstehen, sondern eine bindende Erklärung, die mitunterzeichnet werden müsse, so Kern. Bundesrat David Stögmüller (Grüne) hatte Kern vorgeworfen, bei CETA umgefallen und auf den Kurs von Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) eingeschwenkt zu haben.

Wirtschaftskammer erwartet sich jetzt „klares Ja“

Wirtschaftskammer-Vizepräsident Jürgen Roth erwartet sich nach der gemeinsamen Zusatzerklärung zum umstrittenen EU-Kanada-Handelsabkommen CETA ein „klares Ja“ von Österreich. Roth geht jetzt davon aus, dass alle Zweifel ausgeräumt sind und es auf EU-Ebene zu einem einstimmigen Beschluss für CETA kommen wird. Österreich werde dann auch nicht mehr der einzige Ausreißer sein.

Der „Beipackzettel“, der rechtsverbindlich sein werde, werde genau jene Klarstellungen bringen, die in Diskussion standen, so Roth. Dazu zählten etwa, dass es zu keiner Senkung von Standards kommt, die öffentlichen Dienstleistungen ausgenommen sind, es keinen Zwang zu Privatisierungen gebe und die Schiedsgerichte von der vorzeitigen Anwendung ausgenommen werden.

Eine Sprecherin der EU-Kommission erklärte am Donnerstag, die Erklärung sei Mittwochabend an die Mitgliedsstaaten gegangen und werde jetzt auf technischer Ebene diskutiert. Nächste Woche sollen sich die EU-Botschafter damit befassen, danach der EU-Handelsministerrat am 18. Oktober. Planmäßig soll CETA dann beim EU-Kanada-Gipfel am 27. Oktober in Brüssel unterzeichnet werden. (TT.com, APA)