Handelsabkommen

Expertenstreit über CETA-Zusatzerklärung

Univ.-Prof. Walter Obwexer (Europarechtler).
© Thomas Böhm

Um rechtsverbindlich zu sein, müsse die CETA-Zusatzerklärung laut dem Europarechtler Walter Obwexer in den Vertrag hineingenommen werden.

Wien – Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hatte erklärt, die Zusatzerklärung zum CETA-Handelsabkommen der EU mit Kanada „jetzt nüchtern analysieren“ zu wollen. Der Zusatztext müsse rechtsverbindlich sein, sagte Kern - nach Ansicht des Europarechtsexperten Walter Obwexer sind sie das aber üblicherweise nicht.

Die nun vorliegende Erklärung diene lediglich zur Interpretation des Abkommens, sei aber nicht rechtlich bindend, erklärte Obwexer im „Ö1 Morgenjournal“ des ORF-Radio. Um das zu erreichen müsste der Vertrag aufgeschnürt und die Erklärung hinein genommen werden, sagt der Jurist.

Völkerrechtler Hilpold widerspricht Obwexer

„Völlig verblüfft“ über die Äußerungen seines Kollegen Walter Obwexer zeigt sich der Völkerrechtler Peter Hilpold von der Universität Innsbruck. Hilpold widerspricht der Rechtsauffassung von Obwexer vehement.

„Selbstverständlich ist dieser Erklärung rechtsverbindlich“, erklärte Hilpold am Freitag in einem Schreiben an Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ). Das ergebe sich aus Art. 31 Abs. 2 Lit a) der Wiener Vertragsrechtskonvention. „Es handelt sich um eine anlässlich des Vertragsabschlusses getroffene Übereinkunft, die sogar als ‚Zusammenhang‘ des Vertrages gilt und auf jeden Fall rechtsverbindlich ist“, betont Hilpold. „Wäre sie das nicht, könnte sie auch nicht bei der Auslegung berücksichtigt werden.“

„Nein“ eines einzigen EU-Mitgliedsstaates könnte CETA stoppen

Die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) muss von allen EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden. Eine qualifizierte Mehrheit reicht nicht aus. Zu diesem Ergebnis kommt ein von Mehr Demokratie, Greenpeace, Foodwatch und Campact in Auftrag gegebenes Gutachten des Staats- und Völkerrechtlers Bernhard Kempen von der Universität Köln.

Demnach würde - anders als kürzlich von der österreichischen Regierung vertreten - das „Nein“ eines Mitgliedstaates genügen, um zu verhindern, dass CETA vorläufig angewendet beziehungsweise unterzeichnet werden kann, betont foodwatch am Freitag in einer Presseaussendung. Keine Regierung könne sich damit herausreden, dass ihre Ablehnung von CETA ohnehin kein Gewicht hätte.

„Den aktuellen Vorschlag der Kommission, CETA als ein gemischtes Abkommen zu unterzeichnen und vollständig vorläufig anzuwenden, kann der Rat nur einstimmig annehmen. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Kommission vorschlägt, bestimmte Teile von CETA aus der vorläufigen Anwendung herauszunehmen“, so Gutachter Bernhard Kempen. (APA, TT.com)