Stanglwirt fordert 700.000 Euro Schadenersatz von Going
Gemeinde weist Forderungen zurück, Verfahren ist beim Landesverwaltungsgericht anhängig. Stanglwirt-Anwalt spricht von notwendiger Vorgangsweise.
Going –2011 rutschte ein Hang unterhalb einer Aushubdeponie der Stanglwirt GmbH ab, 25.000 Kubikmeter Erdreich gerieten in Bewegung. Mehrere Wohnungen wurden beschädigt. Ein Erdbewegungsunternehmen im Bezirk Kitzbühel hat die Deponie betrieben. Der Schaden und die Folgekosten summierten sich auf mehr als 700.000 Euro. Fünf Jahre später sind immer noch zahlreiche Verfahren anhängig, gegenseitig wurden ebenfalls Ansprüche geltend gemacht. Wie jetzt bekannt wurde, ist auch die Gemeinde Going davon massiv betroffen. Denn bereits wenige Wochen nach dem Hangrutsch hat der Stanglwirt u. a. im Zusammenhang mit Sicherungs- und Aufräumarbeiten Schadenersatzforderungen gegenüber der Gemeinde gestellt. Und zwar in Höhe von 700.000 Euro.
Die Gemeindeführung wies die Ansprüche postwendend zurück, derzeit muss sich das Landesverwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigen. Eine Verhandlungsrunde hat bereits stattgefunden. „Für die Gemeinde wäre das natürlich finanziell ein Wahnsinn, schließlich haben wir zur Sicherung der Deponie ohnehin schon einiges aufgewendet“, sagt der seit März amtierende Bürgermeister Alexander Hochfilzer. Er hofft, dass die Gemeinde von den Forderungen verschont bleibt.
Stanglwirt-Anwalt Bernhard Wörgötter hat kein Interesse, die Sache hochzuspielen. Zwischen „dem Stanglwirt und der Gemeinde Going“ herrsche höchste Wertschätzung und bestes Einvernehmen, wie er gegenüber der TT betont. Und warum dann die Schadenersatzforderung?
Insgesamt sieht sich nämlich auch der Stanglwirt als Geschädigter. „Im Zuge des Hangrutsches 2011 wurden zahlreiche Aufwendungen wie Sicherungs-, Aufräumarbeiten etc. notwendig, die teils noch Gegenstand verschiedener anhängiger Verfahren sind“, sagt Wörgötter. Letztere seien überhaupt noch abzuwarten. Das Tiroler Katastrophenmanagementgesetz sehe schließlich unter gewissen Voraussetzungen einen Ersatz für Aufwendungen auch durch die Gemeinde vor. Wörgötter: „Ein entsprechender Antrag muss aber binnen acht Wochen eingebracht werden, sonst ist der Anspruch verloren. Diese Frist ist für solche Ereignisse sehr kurz bemessen.“ Deshalb sei noch rechtzeitig ein solcher Antrag gestellt worden, um die Frist zu wahren. „Über unseren Antrag ist letztlich im Verwaltungsverfahren zu entscheiden“, sagt er.
Am liebsten wäre es dem Stanglwirt gewesen, wenn das Verfahren bis zur Klärung aller offenen Fragen über Betreibereigenschaft etc. ruhend gestellt werden, „doch die Gemeinde wollte das nicht“, so Wörgötter. Schlussendlich müsse man abwarten. Noch könne aber niemand sagen, ob und in welcher Höhe die Forderungen berechtigt seien.
Dass die Gemeinde Going für die seinerzeitigen Sicherungsmaßnahmen erneut zur Kasse gebeten wird, kann sich Bürgermeister Alexander Hochfilzer allerdings nicht vorstellen. (pn)