Nachforderungen der Beamten könnte bis zu drei Milliarden kosten
Der VwGH ordnet Anrechnung von Vordienstzeiten bei den Beamten an. Finanzminister Schelling erklärte in einem Interview, dass diese Geld „sicher nicht zur Verfügung stehe“
Wien – Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) will die - nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes - geplante neue Regelung zum Beamten-Gehaltsschema „am besten im Verfassungsrang“ beschließen. Dies würde Rechtssicherheit garantieren, sagte er gegenüber dem Kurier (Freitag-Ausgabe). Ohne Reparatur der Übergangslösung könnte das Bundesbudget durch Nachforderungen mit bis zu drei Mrd. Euro belastet werden.
Wie berichtet, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) vor kurzem ein Gesetz gekippt, mit dem eine Unschärfe beim Beamtendienstrecht hätte behoben werden sollen. „Es gab Zweifel von Seiten der Beamtengewerkschaft, ob das damals vom Kanzleramt vorgeschlagene Modell auch halten wird. Diese Zweifel haben sich bestätigt“, meinte Schelling in dem Kurier-Interview zu der Causa.
Die drei Milliarden Euro stehen „ganz sicher nicht“ zur Verfügung
Knackpunkt der ganzen Geschichte: Staatsbediensteten werden die Vordienstzeiten zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr nicht angerechnet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erkannte dies als EU-rechtswidrig, und in der Folge hätten alle öffentlich Bediensteten – darunter 340.000 Landes- und Bundesbeamte – die Möglichkeit gehabt, zumindest eineinhalb Biennalsprünge und eine rückwirkende Gehaltsnachzahlung auf drei Jahre einzuklagen. Je nachdem, wie viele Staatsbedienstete sich diese Möglichkeit ernsthaft überlegen, (betroffen sind unter anderem Polizisten, ÖBB-Bedienstete und Teile der Telekom) könnte diese der öffentlichen Hand Kosten bis zu drei Milliarden Euro kosten.
Schelling stellte Donnerstag gegenüber dem Kurier klar, dass die theoretisch anfallenden drei Milliarden Euro „ganz sicher nicht“ zur Verfügung stehen. Laut dem Finanzminister arbeitet das Bundeskanzleramt an einer neuen Gesetzesvorlage, die das Problem beheben soll. Gehe es nach ihm, wird die Regelung „am besten im Verfassungsrang beschlossen – um Rechtssicherheit zu garantieren“.
„Man nehme das Vorhaben zu Kenntnis“
Im Zuge der nun vom VwGH aufgehobenen Lösung hatten die Beamtengewerkschaft GÖD und die damals zuständige Beamten-Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) vereinbart, bis Ende 2016 ein beschlussfähiges Konzept für ein neues, alle Staatsbediensteten erfassendes Gehaltsschema vorzulegen.
Experten im Verfassungsdienst und in den Ministerien gehen davon aus, dass alle gesetzlichen Reparaturen letztlich nur Flickwerk bleiben und spätestens vom EuGH wieder aufgehoben werden, solange es kein neues einheitliches Gehaltsschema für alle Mitarbeiter gibt. Auch die GÖD, schreibt der Kurier, dürfte das längst begriffen haben, ließen doch am späten Donnerstagnachmittag Noch-GÖD-Chef Fritz Neugebauer und seine designierter Nachfolger Norbert Schnedl die Öffentlichkeit wissen, dass sie den Plan der Regierung, das VwGH-Urteil einmal mehr per Gesetz zu reparieren, nicht mittragen. Man nehme dieses Vorhaben nur zur Kenntnis. (APA, TT.com)
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