Prozess gegen Mann 3 - „Er hat geglaubt, er führt ein normales Leben“
Wien (APA) - „Er hat seinem Unmut ziemlichen Lauf gelassen. Er ist quasi ausgezuckt“, stellte Thomas Preclik, der Rechtsbeistand des 29-Jähr...
Wien (APA) - „Er hat seinem Unmut ziemlichen Lauf gelassen. Er ist quasi ausgezuckt“, stellte Thomas Preclik, der Rechtsbeistand des 29-Jährigen, fest. Dieser habe von seiner psychischen Erkrankung nichts mitbekommen: „Er hat geglaubt, er führt ein normales Leben.“
Nach Precliks Darstellung wurde der Mann nach dem Zwischenfall vor dem Parlament nach dem Unterbringungsgesetz in eine psychiatrische Anstalt gebracht und dort nach wenigen Tagen auf eigenen Wunsch wieder entlassen. „Nach drei Monaten klopft es an seiner Tür. Die Polizei steht draußen und er wird wieder abgeholt“, schilderte der Anwalt. Der Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer hatte im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Gutachten vorlegt, in dem er zum Schluss kam, dass der 29-Jährige an paranoider Schizophrenie leidet und gefährlich ist. „Das hat ihm die Schuhe ausgezogen“, beschrieb Preclik die Reaktion des 29-Jährigen.
Dieser wurde nunmehr nach Paragraf 429 Strafprozessordnung (StPO) auf die Psychiatrische Abteilung der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt gebracht und dort bis zur Hauptverhandlung vorläufig angehalten. Aufgrund des Unterbringungsantrags der Staatsanwaltschaft war seine gerichtliche Einweisung anzunehmen.
Seit er in der JA Josefstadt behandelt wird, hat sich der Zustand des Mannes aber deutlich gebessert, erklärte Dantendorfer dem Schöffensenat. Ausschlaggebend dafür: der 29-Jährige erhält erstmals Medikamente gegen seine Krankheit, die laut Dantendorfer heutzutage „gut behandelbar ist“. Außerdem verfügt der Mann über kein Cannabis mehr, das er bis zu seiner Inhaftierung täglich geraucht hatte. Dieser exzessive Konsum dürfte dem Psychiater zufolge neben einer genetischen Disposition - auch die Mutter des Betroffenen soll an Schizophrenie leiden - den Ausbruch der Krankheit bewirkt haben.
„Die Gefährlichkeit ist auf jeden Fall prinzipiell hoch“, sagte Dantendorfer. Infolge der Krankheitseinsicht des Betroffenen und der psychopharmakologischen Therapie sei aber ein „stabilisierter, noch nicht ganz gefestigter Zustand“ erreicht worden. Unter strengen Auflagen hielt der Sachverständige eine bedingte Nachsicht der Maßnahme für vertretbar, sollte das Gericht die Einweisung verfügen.
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