Prozess um „Schwarzschlachtungen“ in St. Pölten im Finale

St. Pölten (APA) - Am Landesgericht St. Pölten ist am Montag ein Prozess um „Schwarzschlachtungen“ ins Finale gegangen. Angeklagt waren zwei...

St. Pölten (APA) - Am Landesgericht St. Pölten ist am Montag ein Prozess um „Schwarzschlachtungen“ ins Finale gegangen. Angeklagt waren zwei Landwirte-Ehepaare, die von 2011 bis 2013 Spanferkel ohne Fleischbeschau geschlachtet haben sollen. Sie hatten die Vergehen nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz zu Verhandlungsbeginn im April eingestanden, gewerbsmäßigen Betrug aber bestritten.

Das Fleisch soll in dem Familienbetrieb mit einem gefälschten Fleischbeschaustempel versehen worden sein. Unter der Annahme, dass insgesamt 237 Schweine schwarz geschlachtet und pro Tier 42 Portionen zu jeweils sechs Euro verkauft wurden, wurde die Schadenssumme von Richterseite im Frühjahr mit 59.000 Euro beziffert.

Die Schlachtungen ohne die vorgesehenen Untersuchungen seien für zusätzliche, kurzfristige Nachbestellungen durchgeführt worden, erklärte die Verteidigung unter Hinweis auf jeweils „beste“ gelieferte Qualität. Mit dieser zeigten sich auch Gastronomen zufrieden, die im Mai als Zeugen gehört wurden. Unbeschautes Fleisch könnte theoretisch eine Gefahr für Konsumenten darstellen, hielt ein Amtstierarzt fest.

Am Montag ging es vor dem Schöffensenat u.a. um Rechnungen über Schlachtungen der beauftragten Fleischhauerei aus 2014. Ein Zeuge sagte dazu aus, dass ihm ab diesem Jahr vermehrt auch kleinere Ferkel zum Schlachten angeliefert worden seien. Aufgeflogen war die Causa, als im Keller des Anwesens bei einer Hausdurchsuchung ein nicht angemeldeter Schlachtraum entdeckt wurde, obwohl in dem Familienbetrieb offiziell seit 1995 keine Schlachtungen mehr durchgeführt wurden.

Er habe alle seine Tiere gleich gut behandelt und gefüttert, beteuerte der angeklagte Senior-Chef. Er sei immer bestrebt, allen Kunden gleichermaßen Qualität zu liefern, andernfalls wäre er nicht seit 40 Jahren gut im Geschäft.

Die Staatsanwältin verwies in ihrem Schlussvortrag auf das lange, umfangreiche Beweisverfahren. Die illegalen Schlachtungen in einem eigens eingerichteten Raum seien unstrittig. So kamen Spanferkel zum Konsumenten, die entgegen den Vorschriften nicht begutachtet worden waren. Die von den Angeklagten angegebenen Differenzen mit dem Amtstierarzt seien im Prozess nicht deutlich geworden. Fleisch ohne Beschau dürfe einfach nicht auf den Markt kommen. Aufgrund der Verwendung des gefälschten Stempels sei aber ein Marktwert geschaffen worden, sprach die Anklägerin von Täuschung. Die Höhe des Schadens hänge von der Anzahl der Spanferkel ab, wobei die Angeklagten diese nach unten revidierten - glaubhaft würden aber drei Schlachtungen pro Woche erscheinen. Die Ehepaare zweier Generationen hätten alles gemeinsam entschieden, beantragte die Staatsanwältin einen Schuldspruch.

Die Verteidiger ersuchten um ein mildes Urteil. Sie räumten ein, dass gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten worden waren. Aber es habe keinerlei Gesundheitsgefährdung und keinen Schaden gegeben - und damit auch keinen Betrug. Ziel der Familie sei immer gewesen, gute Produkte zu liefern. Der einzige Unterschied im Verkauf sei der Stempel gewesen. Die Mandanten hätten keine Bereicherungsabsicht gehabt, sondern nur Vorsorge getroffen, Spanferkel für den Bedarfsfall parat zu haben.