Landesverwaltungsgericht OÖ lehnt Eintrag von drittem Geschlecht ab
Linz (APA) - Das Landesverwaltungsgericht (LVG) OÖ hat den Antrag eines intersexuellen Klägers auf die Geschlechtsbezeichnung „inter“, „ande...
Linz (APA) - Das Landesverwaltungsgericht (LVG) OÖ hat den Antrag eines intersexuellen Klägers auf die Geschlechtsbezeichnung „inter“, „anders“, „X“, „unbestimmt“ o.ä. im Personenstandsregister abgewiesen. Weil es aber um eine Rechtsfrage von grundlegender Bedeutung gehe und die höchstrichtliche Rechtsprechung dazu fehle, wird die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich zugelassen.
Der Kläger wollte seinen Geburtenbucheintrag berichtigen lassen. Das Geburtenregister weist „ihn“ als Mann aus, laut anderen Schriftstücken handelt es sich um eine Frau. Sein Anliegen wurde vom Standesamt Steyr aber abgelehnt. Dagegen hatte der 40-Jährige geklagt.
Das LVG kam zu dem Schluss, dass die Eintragung eines dritten Geschlechts vom Gesetzgeber nicht vorgesehen sei. Die österreichische Gesamtrechtsordnung gehe vom Prinzip aus, dass jeder Mensch entweder weiblichen oder männlichen Geschlechts ist.