Novomatic/BZÖ - Kläger: Novomatic-Geld für steirisches BZÖ

Gumpoldskirchen/Graz (APA) - Bei einem Zivilprozess am Landesgericht Wiener Neustadt gegen die Novomatic hat der Kläger, ein langjähriger No...

Gumpoldskirchen/Graz (APA) - Bei einem Zivilprozess am Landesgericht Wiener Neustadt gegen die Novomatic hat der Kläger, ein langjähriger Novomatic-Geschäftspartner und ehemaliger Sportler, mit neuen Vorwürfen aufhorchen lassen. Er habe 60.000 Euro vom Glücksspielkonzern Novomatic an das steirische BZÖ zur Wahlkampfunterstützung übermittelt. Vom Novomatic-Anwalt wurde dies bestritten.

Bei einem Termin im Novomatic-Forum im Sommer 2010 habe ihm der damalige Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt gesagt, Novomatic wolle das BZÖ im Landtagswahlkampf in der Steiermark unterstützen, ob er „in ähnlicher Form wie bei Westenthaler“ helfen könne. Er habe daraufhin zwei Scheinrechnungen an eine Tochterfirma der Novomatic über 60.000 Euro gestellt, und das Geld weitergeleitet. Dafür habe er eine E-Mail-Bestätigung vom - damaligen BZÖ-Politiker - Gerald Grosz bekommen, sagte der Kläger.

Auf Anfrage der APA erklärte Grosz, das BZÖ habe im Sommer 2010 von einem Wiener Glücksspielunternehmer 60.000 Euro erhalten. Der Unternehmer habe ursprünglich ein Inserat in der Zeitung „Hallo Steiermark“ schalten wollen. Das Inseratensujet sei aber nie übermittelt worden, „daher wurde folgerichtig keine Inseratenrechnung, sondern eine Druckkostenbeitragsrechnung übermittelt“. Diese Rechnung sei gegenüber dem Finanzamt ordnungsgemäß offengelegt und die Steuern gesetzmäßig entrichtet worden.

„Wir hatten und haben keinen Hinweis darauf, dass dieser Druckkostenbeitrag einem Auftrag der Novomatic entspringt. Sofern sich nun herausstellen sollte, dass dies ohne unser Wissen indirekte Zuwendungen der Novomatic waren, bedanke ich mich nachträglich bei der Novomatic für diesen Auftrag“, sagte Grosz am Montag zur APA.

Irgendeine Leistung des BZÖ für die Novomatic habe es jedenfalls nicht gegeben. Er selber sei als Nationalratsabgeordneter zwischen 2008 und 2013 in die Glücksspielgesetzgebung in keinster Weise eingebunden gewesen. Außerdem wäre es „widersinnig und kein wirtschaftliches Ruhmesblatt für einen Glücksspielkonzern gewesen, gerade in Zeiten der rot/schwarzen Regierungsmehrheit im Parlament ausgerechnet Oppositionsabgeordnete mit der Durchsetzung ihrer Ziele zu beauftragen“.

~ WEB http://www.novomatic.com

http://www.bzoe.at ~ APA484 2016-10-10/18:43