EuGH fordert von EU-Staaten Mindestentschädigung für Gewaltopfer

Luxemburg/Europa-weit (APA/AFP) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bestimmt, dass die EU-Mitgliedstaaten den Opfern aller Arten von Ge...

Luxemburg/Europa-weit (APA/AFP) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bestimmt, dass die EU-Mitgliedstaaten den Opfern aller Arten von Gewalt eine Mindestentschädigung gewähren müssen. Dies gilt auch für Bürger, die in einem anderen EU-Staat als ihrem Heimatland zum Opfer krimineller Gewalt wurden, entschied der EuGH in einem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil. (Az. C-601/14)

Im Ausgangsfall hatte die EU-Kommission eine Vertragsverletzungsklage gegen Italien erhoben. Dort gebe es statt allgemeiner Entschädigungsregelungen für alle Arten vorsätzlicher Gewalttaten wie etwa Vergewaltigung oder Körperverletzung in grenzüberschreitenden Fällen nur „Spezialgesetze“, die allenfalls eine staatliche Entschädigung für Opfer von Terrorismus oder organisierter Gewalt vorsehen.

Der EuGH teilte nun die Ansicht der Kommission: Die EU-Entschädigungsrichtlinie verpflichte die Mitgliedstaaten zu nationalen Regelungen, „die in diesen Fällen eine gerechte und angemessene Mindestentschädigung für die Opfer aller im Inland vorsätzlich begangenen Gewalttaten gewährleisten“, entschied der Gerichtshof.

Nach dem deutschen Opferentschädigungsgesetz hat Anspruch auf staatliche Hilfe, wer durch einen Gewalttat erwerbsunfähig, hilflos oder pflegebedürftig wurde. Dies gilt für alle Menschen, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Auch in Österreich gibt es eine entsprechende Regelung.

~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA187 2016-10-11/11:43