Bures-Fazit zu Hypo: Es braucht Insolvenzen für Bundesländer
Nationalratspräsidentin und U-Ausschusschefin Bures zog am Dienstag Bilanz zum Hypo-U-Ausschuss. Das neue Regelwerk habe sich bewährt.
Wien/Klagenfurt - Bevor der Hypo-U-Ausschuss mit der Debatte über den Abschlussbericht am Mittwoch im Nationalratsplenum nach 20 Monaten ein Ende findet, hat die U-Ausschussvorsitzende und Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) ihr Fazit gezogen. Sie sprach vor Journalisten davon, dass sich der U-Ausschuss nach Minderheitsrecht bewährt und erstmals für eine Gesamtbetrachtung der Hypo-Materie gesorgt habe.
Bures: Brauchen Insolvenzrecht für Bundesländer
Der Abschlussbericht des U-Ausschusses war gestern von allen Fraktionen außer den NEOS beschlossen worden. Angehängt sind dem Bericht eigene Fraktionsberichte aller Couleurs. „Alles ist für die Bürger auf der Homepage des Parlaments zugänglich", betonte Bures. „Natürlich gibt es unterschiedliche Zugänge und Schwerpunktsetzungen bei den einzelnen Fraktionen", so die Parlamentspräsidentin in ihrer Funktion als Ausschussvorsitzende.
Auf Basis des Berichts formulierte Bures einige Forderungen, die im Sinne der politischen Verantwortung umgesetzt werden sollten. Es brauche ein Insolvenzrecht für Bundesländer. „Derzeit ist keine geordnete Entschuldung möglich." Die Landeshaftungen müssten genau beäugt werden, mit diesen habe das Hypo-Desaster den Ausgang genommen. Bei der Bankenaufsicht müsse die Funktion der Staatskommissäre neu definiert werden - also entweder stärken oder deren Aufgaben auf die übrigen Aufsichtsratsmitglieder verteilen. Bei der Aufsicht aus OeNB und FMA, bei denen es über die Jahre schon Reformen gab, sieht Bures „keinen unmittelbaren Handlungsbedarf". Reformen brauche es auch bei den Wirtschaftsprüfern, die derzeit Prüfer und Auftragnehmer seien, so Bures.
„Gelungen, Hürden erfolgreich zu überwinden"
Mit dem neuen Regelwerk für U-Ausschüsse ganze 15 Jahre der Skandalgeschichte der früheren Hypo Alpe Adria zu untersuchen, war laut Bures eine „spannende Herausforderung". „Es ist aber gelungen, Hürden erfolgreich zu überwinden." Als solche Hürden bezeichnete sie ein Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrechten und der medienöffentlichen Abhandlung von Sitzungen, was überwiegend gelang. Auch die Zusammenarbeit mit den Gerichten - VfGH und dem Bundesverwaltungsgericht - beispielsweise zu Aktenschwärzungen habe geklappt. Auch ein sogenanntes Konsultationsverfahren sei gelungen, als es Bedenken gegeben hatte, dass eine medienöffentliche Befragung Hypo-Ermittlungen behindern könnte, so Bures.
Grundsätzlich hat der U-Ausschuss-neu die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments gestärkt, so die Präsidentin. In den Abläufen seien zwar Optimierungen möglich, dafür brauche aber weder die Geschäftsordnung noch die Verfahrensordnung verändert werden. „Auch unter den Abgeordneten kann es eine Optimierung der Zusammenarbeit im Zuge einer U-Ausschuss-Materie geben", so Bures, die den Einsatz der Politiker im U-Ausschuss grundsätzlich aber lobte.
An der Pressekonferenz am Dienstag im Parlament in Wien nahmen auch Verfahrensrichter Walter Pilgermaier und Verfahrensanwalt Bruno Binder teil. (APA)