Nach Schlägerei und „Heil Hitler“-Rufen: Prozess in Salzburg
Salzburg/Bischofshofen (APA) - „Heil Hitler“- und „Sieg Heil“-Rufe nach einem Krampuslauf am 4. Dezember 2015 in Bischofshofen (Pongau) und ...
Salzburg/Bischofshofen (APA) - „Heil Hitler“- und „Sieg Heil“-Rufe nach einem Krampuslauf am 4. Dezember 2015 in Bischofshofen (Pongau) und eine anschließende Schlägerei haben heute, Dienstag, zu einem Prozess in Salzburg gegen vier damalige Grundwehrdiener wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g geführt. Zwei Angeklagte mussten sich auch wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verantworten.
Den Nazi-Gruß sollen die bisher unbescholtenen jungen Männer auf dem Weg zu einem Kebap-Stand grölend von sich gegeben haben. Zwei Angeklagte aus Vorarlberg, 21 und 22 Jahre alt, konnten sich laut ihren Verteidigern aufgrund des Alkoholkonsums nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt daran erinnern. Mit nationalsozialistischem Gedankengut hätten die beiden Burschen jedenfalls nichts am Hut. Bei einer Durchsuchung sei nichts Einschlägiges gefunden worden, was zu einem Kontakt zum „blau-braunen Milieu“ geführt hätte.
„Es war einfach eine Provokation im Rausch“, sagte der Verteidiger des 21-jährigen Vorarlbergers. Das „Heil Hitler“-Schreien im Rausch „ist wie Autofahren im Rausch scheinbar nicht auszurotten“, sagte der Rechtsanwalt. Die Verteidiger der beiden 20-jährigen Angeklagten aus dem Pongau, denen ausschließlich nationalsozialistische Wiederbetätigung vorgeworfen wurde, erklärten, dass die zwei Burschen ein paar Schritte hinter den Vorarlbergern gegangen seien und keinesfalls „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“ gerufen hätten. Sie forderten einen Freispruch und untermauerten diesen mit „zahlreichen Entlastungszeugen“.
Allerdings soll der Anklage zufolge ein couragierter Bursch aus dem Pongau, der die Sprücheklopfer aufforderte, sie sollten die Nazi-Ausrufe lieber sein lassen, von den zwei Vorarlbergern massive Faustschläge und Fußtritte gegen den Oberkörper und den Kopf kassiert haben. Der 18-Jährige erlitt einen mehrfachen Nasenbeinbruch und Prellungen, wie Staatsanwalt Helmuth Laimer erklärte.
Die Vorarlberger bekannten sich laut ihren Verteidigern zu der Körperverletzung für schuldig. Sie hätten ein Entschuldigungsschreiben mit dem Angebot einer Teilzahlung im September an den Pongauer geschickt. Der 22-Jährige habe ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro bezahlt, sagte dessen Verteidiger zur Vorsitzenden des Schwurgerichtes, Richterin Bettina Maxones-Kurkowski. Der Anwalt gab allerdings zu bedenken, dass damals eine Schlägerei zwischen sechs und sieben Personen stattgefunden habe. „Das war nicht so eine einseitige Geschichte. Mein Mandant hatte auch einen Nasenbeinbruch und Prellungen.“
Der Prozess wird laut Verhandlungsplan am Mittwoch und Donnerstag fortgesetzt. Neun Zeugen sollen zu dem Vorfall befragt werden. Möglicherweise ergeht bereits morgen ein Urteil.