500 Kilo Kokain nach Europa gebracht: OGH bestätigte 14 Jahre Haft
Wien/Steyr/Fortaleza (APA) - Es bleibt bei 14 Jahren Haft für einen 62-Jährigen Oberösterreicher, der im Frühjahr 2014 gemeinsam mit seinem ...
Wien/Steyr/Fortaleza (APA) - Es bleibt bei 14 Jahren Haft für einen 62-Jährigen Oberösterreicher, der im Frühjahr 2014 gemeinsam mit seinem Sohn für ein südamerikanisches Drogenkartell eine halbe Tonne Kokain nach Europa gebracht hatte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) verwarf am Dienstag die Rechtsmittel des Mannes, der sich nach einer Karriere als Vermögensverwalter und Schiffsmakler für die Drogen-Mafia verdingt hatte.
Der 62-Jährige war im vergangenen März nach einem umfangreichen Beweisverfahren im Landesgericht Steyr knapp an der Höchststrafe für Suchtgifthandel vorbeigeschrammt. Sein 29-Jähriger Sohn, den der Vater zum Mitmachen überredet hatte, erhielt als Beitragstäter vier Jahre Haft. Die beiden hatten mit einem in Südafrika erworbenen und in Österreich zugelassenen Segelkatamaran eine halbe Tonne Kokain über den Atlantik befördert. Das Gift hatten sie im brasilianischen Fortaleza übernommen und vor der spanisch-portugiesischen Küste - wasserdicht verpackt und an leere Treibstoffkanister gebunden - vereinbarungsgemäß über Bord geworfen. Nachdem sich die Männer mit der Jacht entfernt hatten, wurde das im Meer treibende Suchtgift von anderen Banden-Mitgliedern geborgen.
Weil es beim ersten Mal perfekt geklappt hatte, sollte der 62-Jährige im darauf folgenden Jahr eine zweite Schmuggelfahrt unternehmen. Der Sohn war diesmal nicht mit von der Partie. Wieder ankerte der Mann vor Fortaleza mit einem Katamaran und wartete im April 2015 auf 600 Kilogramm Kokain. Das Flugzeug, das die Drogen anliefern sollte, stürzte allerdings ab, so dass die zweite Atlantik-Überquerung nicht zustande kam.
Der OGH wies das nunmehrige Vorbringen von Verteidiger Wolm, der die Zuständigkeit der inländischen Gerichtsbarkeit anzweifelte, zurück, weil die Übergabe in internationalen Gewässern stattfand und der Österreicher von Brasilien nicht strafrechtlich verfolgt wurde. Der Vorsitzende des Berufungssenats gestaltete den öffentlichen Gerichtstag dafür zu einer Abrechnung mit dem 62-Jährigen. „Als Vater sollten Sie sich schämen, dass Sie Ihren Sohn da hineingezogen haben“, schimpfte Richter Michael Schwab. Zu den inkriminierten Tathandlungen bemerkte Schwab, der OGH müsse „deutlich machen, dass wir uns nicht damit abgefunden haben, dass es in Österreich, ja in ganz Europa als selbstverständlich angenommen wird, dass immer genügend Stoff vorhanden ist“. Die ständige Verfügbarkeit von Suchtgift sei „ein grässlicher Zustand“, weshalb aus generalpräventiven Gründen weder für den Vater noch den Sohn eine Strafreduktion infrage komme. Mit der geschmuggelten Suchgift-Menge hätten „Zehntausende Leute bedient werden können“, gab Schwab zu bedenken.
In Kontakt zur Drogen-Mafia war der 62-Jährige in einem kroatischen Gefängnis gekommen, wo er im Jahr 2006 einen Montenegriner kennenlernte, der in Verbindung zu der südamerikanischen Täter-Gruppe stand. Für die geglückte Schmuggelfahrt hatten Vater und Sohn jeweils 200.000 Euro erhalten.