Tirol

Helikosten fliegen zurück an Krankenhaus

Rückflugkosten: Für die Überstellungsflüge mit ÖAMTC-Hubschraubern muss das Lienzer Spital zahlen.
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Landesgericht kippt Urteil und gibt ÖAMTC-Flugrettung in zweiter Instanz Recht. Krankenhausverband Lienz muss jetzt für Überstellungsflüge 300.000 Euro berappen, Beschwerde wird geprüft.

Lienz, Innsbruck –Das könnte für die 33 Osttiroler Gemeinden des Bezirkskrankenhausverbands Lienz jetzt teuer werden: Denn das Landesgericht Innsbruck hob die Entscheidung des Bezirksgerichts Lienz von Ende Juni auf und verdonnerte das Lienzer Bezirkskrankenhaus zur Zahlung von rund 300.000 Euro für Überstellungsflüge in andere Krankenhäuser. Zwischenzeitlich sind bereits die doppelten Kosten angefallen. „Diese werden wir natürlich ebenfalls in Rechnung stellen, gegen das Urteil des Gerichts ist nämlich kein Rechtsmittel mehr zulässig“, betont der Geschäftsführer des Christophorus Flugrettungsvereins/ÖAMTC, Reinhard Kraxner. Er ist naturgemäß zufrieden, die Niederlage am Bezirksgericht kam für den ÖAMTC einigermaßen überraschend. Wesentlich für den ÖAMTC sei schließlich, dass die Kosten nicht auf die Patienten abgewälzt werden dürfen. Kraxner: „Das hat das Landesgericht klar festgestellt.“

Die Entscheidung des Landesgerichts wurde gestern Mittag zugestellt, Verbands-obmann und Matreier Bürgermeister Andreas Köll und Rechtsanwalt Johannes Hibler beraten derzeit über weitere rechtliche Schritte. Für sie steht das Tiroler Rettungsdienstgesetz mehr denn je auf dem Prüfstand. Das Landesgericht geht nämlich davon aus, dass die Überstellungsflüge vom BKH Lienz in andere Schwerpunktkrankenhäuser in Klagenfurt, Salzburg oder Innsbruck nicht von der Landesleitstelle, sondern vom Lienzer Spital beauftragt werden.

Der Krankenhausverband beharrt aber nach wie vor darauf, dass es sich bei den so genannten Interhospitaltransporten um qualifizierte Krankentransporte handelt, die vom Rettungsdienstgesetz abgedeckt werden müssen. Aus diesem Grund wurden seit April 2014 die Kosten für diese Flüge nicht mehr übernommen. 130 Interhospitaltransporte mit Kosten von 300.000 Euro hat der ÖAMTC letztlich eingeklagt. Hibler will dennoch nicht aufgeben, „schließlich geht es um grundsätzliche Fragen“. Weil die jeweiligen Einzelabrechnungen weniger als 5000 Euro betragen, ist ein Rechtsmittel leider nicht mehr zulässig. „Wir prüfen aber ganz genau, ob es eine Möglichkeit gibt, den Obersten Gerichtshof anzurufen.“ Doch auch ein Gesetzesprüfungsverfahren sei denkbar, fügt Hibler hinzu. „Schließlich ist das Tiroler Rettungsdienstgesetz in diesem Punkt aus meiner Sicht nicht klar geregelt.“

Das Land Tirol hat sich übrigens der erfolgreichen ÖAMTC-Berufung beim Landesgericht nicht angeschlossen. Beim Verfahren vor dem Lienzer Bezirksgericht stand das Land noch auf der Seite des ÖAMTC, das sorgte für massive Kritik. Jetzt kann die Landesregierung vorerst aufatmen. Hätte das Landesgericht die Entscheidung der Erst­instanz nicht gekippt, wäre wahrscheinlich die Vereinbarung mit allen Flugrettungsbetreibern in Tirol über 1,6 Mio. Euro in Frage gestellt worden. Für medizinisch notwendige Überstellungsflüge werden 280.000 Euro aus dem Landesbudget bereitgestellt. (pn)

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