Brandstetter: Nachgeschärftes Korruptionsstrafrecht hat sich bewährt
Wien (APA) - Die Nachschärfung des Korruptionsstrafrechts 2012 hat sich bewährt. Mit der Ausweitung des Amtsträgerbegriffes, der schärferen ...
Wien (APA) - Die Nachschärfung des Korruptionsstrafrechts 2012 hat sich bewährt. Mit der Ausweitung des Amtsträgerbegriffes, der schärferen Ahndung der Geschenkannahme sowie des „Anfütterns“ sind Arbeitsanfall der Staatsanwälte und Gerichte und auch die Verurteilungen deutlich angestiegen, geht - laut Parlamentskorrespondenz - aus einem Evaluierungsbericht von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hervor.
Am stärksten wirke sich aus, dass jetzt auch Organe und Mitarbeiter öffentlicher Unternehmen als „Amtsträger“ dem Korruptionsstrafrecht unterliegen - und das „Anfüttern“ streng geahndet wird. Zwölf Prozent der 2013 an das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung herangetragenen Fälle können auf die neue Gesetzeslage zurückgeführt werden, 2014 und 2015 waren bereits 15 Prozent aller Fälle von den Änderungen betroffen.
Deutlich zeigt sich die positive Auswirkung des schärferen Korruptionsstrafrechts auch an der Zahl der Verurteilungen: Während 2012 mit den alten Bestimmungen drei Urteile ergingen, waren es 2013 nach den neuen Bestimmungen bereits 22 (vier davon Freisprüche), 2014 173 gerichtliche Erledigungen (127 Schuldsprüche und 46 Freisprüche) und 2015 74 (23 davon Freisprüche). 2014 war allerdings ein „Ausreißer“ durch die Wiener Parkpickerlaffäre.
Auch beim Delikt der Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten und Beauftragten schlugen sich die Verschärfungen deutlich nieder: Insgesamt fielen 2013 13 Strafsachen, 2014 28 Strafsachen und 2015 37 Strafsachen bei den Staatsanwaltschaften an. 2014 wurden fünf und 2015 vier Anklagen eingebracht, auf deren Basis bisher drei Verurteilungen und vier Freisprüche ergingen. 2013 wurden 38 Personen als Beschuldigte geführt, im Jahr darauf waren es 89 und 2015 64.