CETA - Deutsches Bundesverfassungsgericht begann Verhandlung
Karlsruhe (APA/AFP) - Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Mittwochvormittag mit der Verhandlung über das geplante europäisch-kanadi...
Karlsruhe (APA/AFP) - Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Mittwochvormittag mit der Verhandlung über das geplante europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA begonnen. Dem Gericht liegen mehrere Eilanträge gegen eine vorläufige Anwendung des Vertrags vor. Das Bundesverfassungsgericht will wegen der Eilbedürftigkeit seine Entscheidung bereits am Donnerstag verkünden.
Hinter den Klägern stehen fast 200.000 Bürger sowie Politiker der Linken. Sie wollen verhindern, dass die deutsche Bundesregierung dem Abkommen im Europäischen Rat zustimmt. Die Klägerin Marianne Grimmenstein-Balas sagte vor Beginn der Verhandlung, sie wolle die Anwendung des Vertrags vorläufig stoppen. Er sei nicht demokratisch entstanden. Nach einem Stopp könne man „vernünftige Verbesserungen durchsetzen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen“.
Roman Huber vom Verein Mehr Demokratie, der rund 125.000 Unterstützer für seine Klage gefunden hat, griff die „undemokratischen Inhalte“ des CETA-Vertrags an. „Kein von mir gewähltes Parlament - weder der Bundestag noch das EU-Parlament - hat das Verhandlungsmandat für CETA beschlossen.“
Die Schwerpunkte der Klagen zielen zum einen auf die umstrittenen Investitionsgerichte. Sie sollen im Streit zwischen internationalen Großkonzernen und einer nationalen Regierung etwa um investitionshemmende Umwelt- oder Verbraucherschutzstandards entscheiden.
Zum anderen greifen die Kläger die große Machtbefugnis des zentralen CETA-Führungsgremiums an, des sogenannten Gemischten Ausschusses. Dieses soll mit Vertretern der EU und Kanadas besetzt sein, nicht aber mit Parlamentariern aus den EU-Mitgliedstaaten.
CETA soll die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den EU-Staaten und Kanada erleichtern und etwa Zölle und andere Handelshemmnisse abbauen. Die EU-Kommission hatte Ende September zugesichert, den Vertrag durch eine Zusatzvereinbarung zu erweitern. Am 18. Oktober sollen alle EU-Mitgliedstaaten den Text auf einem Ratstreffen annehmen. CETA soll dann am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet werden.