Beamte - Reparatur der Anrechnung von Vordienstzeiten im Ministerrat
Wien (APA) - Der Ministerrat hat am Mittwoch eine neuerliche Reparatur der Anrechnung der „Vordienstzeiten“ für Beamte beschlossen. Diese wa...
Wien (APA) - Der Ministerrat hat am Mittwoch eine neuerliche Reparatur der Anrechnung der „Vordienstzeiten“ für Beamte beschlossen. Diese war durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes notwendig geworden, nachdem eine Beamtin erfolgreich auf eine höhere Gehaltseinstufung geklagt hatte.
Nachdem der Europäische Gerichtshof 2009 das alte Gehaltsschema aufgehoben hatte, weil Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr nicht angerechnet wurden, hat die Regierung schon mehrfach Reparaturen beschlossen, zuletzt im Jänner 2015. Ausbildungszeiten werden seither pauschal ins Gehalt eingepreist, Vordienstzeiten unabhängig vom Alter (aber auf maximal zehn Jahre begrenzt) individuell angerechnet. Allerdings war die Übergangsregelung, mit der die bestehenden Beamtengehälter auf das neue Regime umgerechnet wurden, lückenhaft, wie der Verwaltungsgerichtshof im September entschieden hat.
Konkret hat der VwGH festgestellt, dass die Gesetze nicht klar regeln, wie mit alten Beschwerden, mit denen Beamte bereits vor der Reform vom Jänner 2015 ihre Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag angerechnet bekommen wollten, umzugehen ist. Daher wären bei diesen Beamten die Vordienstzeiten noch nach der alten Rechtslage anzurechnen und entsprechende Nachzahlungen zu tätigen gewesen.
Der nun von der Regierung vorgelegte Gesetzesentwurf stellt laut Beamten-Staatssekretariat klar, dass die neuen Regelungen auch für solche Sachverhalte, die vor der Besoldungsreform 2015 liegen, anwendbar sind. Es wird klargestellt, dass beim Bestandpersonal keine nachträgliche Anrechnung zusätzlicher Vordienstzeiten vorgesehen ist. Geplant ist demnach nicht eine verfassungsrechtliche Absicherung, sondern ein einfaches Gesetz.
~ WEB http://www.vwgh.gv.at ~ APA136 2016-10-12/10:51