Deutschland schränkt Sozialhilfe für EU-Ausländer ein

Berlin (APA/Reuters) - Die deutsche Regierung will Ausländer aus anderen EU-Staaten für fünf Jahre von Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe a...

Berlin (APA/Reuters) - Die deutsche Regierung will Ausländer aus anderen EU-Staaten für fünf Jahre von Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe ausschließen, wenn sie in Deutschland noch nie gearbeitet haben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles brachte das Kabinett am Mittwoch nach Angaben von Teilnehmern auf den Weg.

Arbeitslose EU-Ausländer können aber für die Dauer von einem Monat einmalige Überbrückungsleistungen etwa für Essen und Unterkunft erhalten. Zudem können sie für die Rückreisekosten in ihr Heimatland ein Darlehen bekommen. Die Bundesregierung erwartet durch die Neuregelungen „keine nennenswerten Mehrausgaben“, heißt es im Gesetzentwurf.

Nahles will damit ein Schlupfloch schließen, das sich nach ihrer Ansicht durch ein Urteil des Bundessozialgerichts 2015 aufgetan hat. Das Gericht entschied, dass arbeitslose EU-Bürger nach sechs Monaten Aufenthalt Anspruch auf Sozialhilfe hätten.

Nahles plädierte in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am Mittwoch für einen „europäischen Rechtsrahmen“ zur Koordinierung der nationalen sozialen Sicherungssysteme. Dieser müsse auch Lücken schließen, die es den Mitgliedstaaten derzeit erschwerten, ihre Sozialsysteme vor einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme zu schützen, schrieb die SPD-Politikerin.

Auch in Österreich müssen EU-Ausländer mindestens fünf Jahre lang im Land gearbeitet haben, um Anspruch auf Mindestsicherung zu haben. Allerdings besteht für EU-Ausländer - wie auch Österreicher - die Möglichkeit, sich ein Gehalt, das unter der Mindestsicherung liegt, aufstocken zu lassen.