CETA - Kanadischer Rechtsprofessor kritisiert Zusatzerklärung

Wien (APA) - Nicht nur in Österreich und Teilen Europas, sondern auch in Kanada halten sich die Bedenken gegen das CETA Freihandelsabkommen ...

Wien (APA) - Nicht nur in Österreich und Teilen Europas, sondern auch in Kanada halten sich die Bedenken gegen das CETA Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Laut einem Arbeitspapier des kanadischen Rechtsprofessors Gus van Harten trägt die gemeinsame Zusatzerklärung zu CETA „sehr wenig“ dazu bei, die Hauptbedenken gegenüber den Sonderrechten und Privilegien ausländischer Investoren zu zerstreuen.

Van Harten unterrichtet an der Osgoode Hall Law School der York University und ist dort auf internationale Investitionsschiedsgerichte spezialisiert. Er hat dazu bereits 2007 ein Buch, 2010 einen Kommentar und 2016 eine CETA-Analyse veröffentlicht. Er hat im April 2015 in Wien über dieses Thema auch mit dem damaligen Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) gesprochen.

In seiner aktuellen Kurz-Analyse zur CETA-Zusatzerklärung (http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2850281) führt Van Harten acht Gründe an, warum die Erklärung die aufgekommenen Bedenken kaum zerstreuen könne. So gehe die Erklärung nicht auf wesentliche Bedenken zu demokratischen und regulatorischen Problemstellungen ein. Sie umgehe diese Fragen durch eine ausweichende Sprache.

Die Erklärung spiele weiters die in CETA angelegten Hemmnisse in Bezug auf öffentliche Dienstleistungen wie etwa die Wasserversorgung herunter. Die Erklärung, CETA werde Regierungen nicht daran hindern, einmal privatisierte öffentliche Dienstleistungen wieder unter öffentliche Kontrolle zu bringen, sei irreführend, so Van Harten. Sie gehe nicht auf Bedenken ein, dass CETA einen neuen und unbestimmten Kostendruck auf Versuche ausüben werde, den privaten Sektor zu regulieren oder eine fehlgeschlagene Privatisierung rückgängig zu machen. Dieser Druck würde durch die Möglichkeit entstehen, dass ausländische Investoren Kompensation für ihre Recht begehren könnten.

Die Erklärung geht laut Van Harten auch nicht auf die fehlende Unabhängigkeit und verfahrensrechtliche Gerechtigkeit des geplanten Investitionsschiedsgerichtshofes (ICS) ein. Vor allem thematisiere die Erklärung nicht zwei beunruhigende Schlupflöcher, die es einem ICS-Mitglied einerseits erlauben, geheim und bezahlt für einen ausländischen Investor zu arbeiten, und andererseits erlaube der Schiedsgerichtshof seinem Mitglied ein direktes finanzielle Interesse an häufigen Verfahren.

Die Zusatzerklärung gehe auch nicht auf den mangelnden Respekt für nationale Gericht ein. Fälschlicherweise behaupte sie zudem, das durch CETA klare Regeln aufgestellt werden. CETA sei auch irreführend, was die Bedrohung von Rechten der eingeborenen Bevölkerung betreffe.

Das EU-Kanada-Abkommen beinhalte weiters keine einklagbaren Verantwortlichkeiten für ausländische Investoren, die ihren starken Rechten entsprechen würden. Und insgesamt erscheine die Zusatzerklärung ein politisches Instrument zu sein und kein rechtsverbindliches Dokument.

„Der CETA Spezialschutz für ausländische Investoren stimmt mit den Prinzipien demokratischer Regulierung, unabhängiger und fairer Gerichtsverfahren, und einer ausgeglichenen Verteilung von Rechten und Pflichten nicht überein“, kritisiert Van Harten. Die Erklärung verbessere die sich ergebenden Bedenken nicht. Insgesamt fördere sie die Intention von CETA, staatliche Entscheidungsfindung zugunsten großer multinationaler Konzerne, wohlhabender Personen und Spekulanten von internationalen Gerichtsverfahren zu ändern.