Burgenland-Jagdgesetz - Landesjagdverband kritisiert Novelle scharf

Eisenstadt (APA) - Der Burgenländische Landesjagdverband übt scharfe Kritik am Entwurf zur Novelle des Jagdgesetzes. Entgegen der angekündig...

Eisenstadt (APA) - Der Burgenländische Landesjagdverband übt scharfe Kritik am Entwurf zur Novelle des Jagdgesetzes. Entgegen der angekündigten Modernisierung erkenne man darin einen Rückschritt, stellte Landesjägermeister Peter Prieler am Mittwoch in einer Aussendung fest. „Die Entrümpelung des Jagdgesetzes ist ein Etikettenschwindel“, so Prieler. Auch Zweifel bezüglich der Verfassungskonformität werden geäußert.

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft eine Neuerung bei der Wahl der Organe des Landesjagdverbandes. Im Gesetzesentwurf ist festgehalten, dass diese sowie die Wahl der Organe im Jagdbezirk künftig nicht mehr im Jagdgesetz, sondern per Verordnung der Landesregierung geregelt werden soll. Die entsprechenden Paragrafen seien aus dem Jagdgesetz gestrichen worden.

Der Landesjagdverband sei eine Körperschaft Öffentlichen Rechts und unterstehe „als selbstverwaltende Körperschaft“ der Aufsicht der Landesregierung. Die vorgesehenen Änderungen widersprächen jedoch diesem Grundgedanken und seien „verfassungsrechtlich bedenklich“, argumentierte Prieler: „Im gesamten Diskussionsprozess wurden die Paragrafen zum Jagdverband nie mit uns besprochen, genauso wenig wie die Wildschadensregelung“.

Auch die Zusammensetzung des Vorstandes - statt bisher vier gewählten Mitgliedern sollen es künftig drei gewählte und zwei von der Aufsichtsbehörde entsandte sein - stößt auf Kritik. Der Umstand, dass sich die öffentliche Hand in das operative Geschäft einer Interessensvertretung „in dieser Intensität einmischen“ wolle, führe zu „Irritation und Verwirrung der gesamten Jägerschaft“. Das Ziel eines modernen und richtungsweisenden Jagdgesetzes sei mit dem vorliegenden Entwurf in weite Ferne gerückt, erklärte der Landesjägermeister.