Deutsches Gericht: Autohaus muss Auto von Skoda-Käufer zurücknehmen

Braunschweig/Wolfsburg (APA/AFP/dpa) - Ein Autohaus, das ein Fahrzeug der VW-Tochter Skoda mit Abgas-Schummelsoftware verkauft hat, muss das...

Braunschweig/Wolfsburg (APA/AFP/dpa) - Ein Autohaus, das ein Fahrzeug der VW-Tochter Skoda mit Abgas-Schummelsoftware verkauft hat, muss das Fahrzeug zurücknehmen und dem bisherigen Besitzer den Kaufpreis erstatten. Das Landgericht Braunschweig gab dem Kläger und Besitzer des Wagens am Mittwoch recht und entschied, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Käufer hatte dem Autohaus eine Frist von drei Wochen zur Nachbesserung der Software gesetzt. Diese Frist sei angemessen lang, urteilte das Landgericht. In der Zeit sei jedoch nichts passiert. Damit seien die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag gegeben. Die Software bewertete das Gericht als Sachmangel, der im Gegensatz zur Auffassung des Autohauses nicht unerheblich sei. Das Autohaus habe in dem Prozess nicht darlegen können, wie und wann der Mangel bei einem Motor des Typs EA 189 behoben werden könne. Die Unsicherheit, ob und wann eine vollständige Nachbesserung möglich sei, falle daher dem Autohaus zur Last.

Ähnliche Klagen laufen zurzeit an vielen Landgerichten. Die Rechtsprechung ist bisher aber uneinheitlich. Die meisten Gerichte hatten die Klagen von VW-Kunden zurückgewiesen. Derzeit liegen dem Unternehmen 49 Urteile vor. In 39 Fällen wurden Klagen von Käufern abgewiesen, in zehn Fällen bekamen sie recht.

Zu einer Gesamtzahl der Klagen von Autobesitzern gegen VW wollte sich der Konzern am Mittwoch nicht äußern. Gemessen an den insgesamt 2,4 Millionen betroffenen Dieselautos in Deutschland dürfte die Zahl der Klagen jedoch gering sein. VW hatte zuletzt angekündigt, bis spätestens Herbst 2017 alle manipulierten Diesel-Wagen umzurüsten.

~ ISIN DE0007664039 WEB http://www.skoda-auto.com/

http://www.volkswagenag.com ~ APA386 2016-10-12/15:18