Handelsgericht: A1 muss 2 - Klausel „kam nie zur Anwendung“

Linz/Wien (APA) - Die A1 Telekom Austria AG teilte in einer Stellungnahme mit, dass es die Klausel zwar gegeben habe, „sie kam aber nie zur ...

Linz/Wien (APA) - Die A1 Telekom Austria AG teilte in einer Stellungnahme mit, dass es die Klausel zwar gegeben habe, „sie kam aber nie zur Anwendung“. Es sei immer nur aliquot verrechnet worden. Das heißt, es sei keine Rückzahlung notwendig.

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