EU-Rechnungshof: Fehlerquote ging leicht zurück
Brüssel (APA) - Die Fehlerquote bei EU-Projekten ist laut dem aktuellen Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs leicht zurückgegangen. ...
Brüssel (APA) - Die Fehlerquote bei EU-Projekten ist laut dem aktuellen Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs leicht zurückgegangen. Wurde für 2014 eine Fehlerquote von 4,4 Prozent ausgewiesen, machten die EU-Rechnungsprüfer für 2015 3,8 Prozent aus, wie aus dem am Donnerstag in Brüssel vorgelegten Jahresbericht des EU-Rechnungshofes hervorgeht.
Die Fehlerquote liegt damit weiterhin klar über der Toleranzgrenze von 2 Prozent. Diese Quote ist laut EU-Rechnungshof kein Maß für Betrug, Ineffizienz oder Verschwendung. Vielmehr handle es sich um eine Schätzung der Mittel, die nicht hätten ausgezahlt werden dürfen, weil sie nicht vollständig im Einklang mit den EU-Vorschriften verwendet wurden, erklärten die Rechnungsprüfer.
Der neue Präsident des EU-Rechnungshofes, Klaus-Heiner Lehne mahnte, dass die Europäischen Institutionen in gewissem Maße das Vertrauen der EU-Bürger verloren hätten. Die EU müsse dieses Vertrauen zurückgewinnen, dafür seien Reformen nötig. Die EU müsse sicherstellen, dass ihre Finanzvorschriften korrekt befolgt werden. Außerdem müsse eine optimale Mittelverwendung erreicht sowie Transparenz und Zuverlässigkeit sichergestellt werden.
Österreichs Vertreter im Europäischen Rechnungshof, Oskar Herics, wies auf die finanziellen Konsequenzen hin, die schwerwiegende Systemmängel oder Fehler bei der Abwicklung von EU-Projekten nach sich ziehen. So seien im Vorjahr in Österreich Finanzkorrekturen zum Schutz des EU-Haushalts von vorschriftswidrigen Ausgaben in Höhe von 10 Millionen Euro durchgeführt worden. Der überwiegende Teil der Korrekturen in Österreich entfiel demnach auf die EU-Strukturfonds. In Österreich lagen die Fehler bei Zahlungen in diesem Bereich im Zeitraum 2009 bis 2015 mit 53 Prozent über dem EU-Schnitt von 42 Prozent.
Laut dem Bericht der EU-Rechnungsprüfer wirkte sich besonders stark auf die Fehlerquote bei den Ausgaben aus, dass die verschiedenen Förderregelungen unterschiedliche Risikomuster haben. So sei bei der Erstattung von Kosten die Fehlerquote viel höher (5,2 Prozent) als bei Ausgaben, die auf Zahlungsansprüchen basieren (1,9 Prozent).