Verteidiger bekam noch keine Informationen zum Tod von al-Bakr

Köln (APA/AFP) - Der Pflichtverteidiger des durch Suizid gestorbenen Terrorverdächtigen Jaber al-Bakr hat von den Behörden noch keine nähere...

Köln (APA/AFP) - Der Pflichtverteidiger des durch Suizid gestorbenen Terrorverdächtigen Jaber al-Bakr hat von den Behörden noch keine näheren Informationen über die Todesumstände seines Mandanten bekommen. Die zuständige Oberstaatsanwältin habe ihm nur mitgeteilt, dass der 22-Jährige sich erhängt habe, sagte Rechtsanwalt Alexander Hübner am Donnerstag im Deutschlandfunk.

Weitere Einzelheiten seien ihm nicht genannt worden. Hübner äußerte großes Unverständnis, dass es in diesem besonderen Fall zu einem Suizid kommen konnte. Es komme häufiger zu Suiziden und Suizidversuchen in Justizvollzugsanstalten. „Nur in diesem speziellen Fall bin ich einigermaßen fassungslos, weil ich schon davon ausgegangen bin, dass aufgrund der Gesamtumstände, die ja auch bekannt waren - ich meine zum Beispiel den Hungerstreik und die angebliche Motivation, die dann dahinter gesteckt hat -, eine besondere Beobachtung stattfindet“, sagte Hübner.

Ihm sei in der JVA auch kurz vor der Tat gesagt worden, dass al-Bakr an Steckdosen manipuliert habe und eine Lampe zerstört habe und er deshalb auch besonders beobachtet würde. „Das scheint ja nicht ganz geklappt zu haben“, sagte Hübner.