Prozess um Schlepperei gegen fünf Angeklagte in Korneuburg
Korneuburg (APA) - Am Landesgericht Korneuburg haben sich am Donnerstag fünf Angeklagte wegen Schlepperei verantworten müssen. Den türkische...
Korneuburg (APA) - Am Landesgericht Korneuburg haben sich am Donnerstag fünf Angeklagte wegen Schlepperei verantworten müssen. Den türkischen und österreichischen Staatsbürgern mit türkischen Wurzeln im Alter von 29 bis 48 Jahren wurde vorgeworfen, von Juli 2015 bis Ende April 2016 für den illegalen Transport von Hunderten Flüchtlingen gesorgt zu haben.
Der Staatsanwalt sprach von einer kriminellen Vereinigung, die Fahrten gingen vorwiegend von Ungarn nach Österreich und Deutschland. Die Beschuldigten seien großteils geständig.
Sie bekannten sich in der Folge schuldig oder teilweise schuldig - bis auf den Viertangeklagten (47). Der in der Türkei geborene Österreicher sei als einziger nicht vorbestraft, so Rechtsanwalt Nikolaus Rast, sondern ein „stinknormaler“ Taxiunternehmer, der in Zeiten der großen Flüchtlingswelle im Vorjahr zwei Mal Flüchtlinge im Taxi nach Braunau/OÖ und Salzburg brachte. Der Fuhrlohn von 500 Euro sei für diese Strecken angemessen und kein Wucher gewesen.
Elmar Kresbach, Verteidiger des Fünftangeklagten (49), erinnerte eingangs an die Ausnahmesituation im Vorjahr angesichts der Flüchtlingsströme nach Europa. Damals seien Hunderttausende unkontrolliert im Land gewesen, der Politik der offenen Türen dann eine der Mauern und Zäune gefolgt. Kresbach wies auch auf erschütternde Vorfälle im Mittelmeerraum und Missstände in exorbitantem Ausmaß hin. Dagegen sei sein Mandant ein harmloser Bürger, der einige wenige Male Flüchtlinge chauffiert habe. „Lassen sie die Kirche im Dorf, das ist nicht der große Zampano“, appellierte der Anwalt an die Schöffen.
Der Zweitangeklagte habe bei der Polizei voll ausgepackt und nichts beschönigt oder heruntergespielt. Er wolle einen Schlussstrich unter die Vergangenheit ziehen, betonte dessen Verteidiger.
Ein Geständnis würde sich mildernd auswirken, ermahnte der Richter den Viertangeklagten im Zuge der Befragung und hielt ihm diverse Aussagen der anderen Beschuldigten u.a. zur Organisation der Transporte und zu von dem Taxiunternehmer erteilten Aufträgen vor. Daraus gehe auch eindeutig hervor, dass der 47-Jährige daran sehr gut verdient habe. Er hatte laut dem Richter Fahrer angeworben und zudem selbst Fahrten von Ungarn nach Österreich sowie Richtung Deutschland durchgeführt.
Der Erstangeklagte (45), von Beruf Taxifahrer, wurde bei einer Polizeikontrolle in Niederösterreich gestellt. Er räumte via Dolmetscherin ein, sich mit den ihm von der Organisation zugewiesenen Fahrten eine fortlaufende Einnahmequelle verschafft zu haben.