Tirol

Drei Jahre bis zum echten Schein

(Symbolfoto)
© HANS KLAUS TECHT

Eine Novelle des Führerscheingesetzes sieht die Ausdehnung der Probezeit für Führerscheinneulinge von zwei auf drei Jahre vor. Lob kommt von Verkehrsexperten, die eine lange gestellte Forderung erfüllt sehen.

Innsbruck, Wien –Mit 204 statt der erlaubten 110 Stundenkilometer zog die Polizei in der Nacht auf Donnerstag einen Autofahrer aus dem Verkehr. Der 19-Jährige – ein Probeführerscheinbesitzer – war auf der Inntalautobahn im Gemeindegebiet von Zirl unterwegs. Die Weiterfahrt wurde dem jungen Mann untersagt, seinen Probeführerschein musste er abgeben. Der Lenker wird bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt. Ob der Mann auch bei abgelaufener Probezeit seinen Schein verloren hätte, darf zumindest bezweifelt werden. Die Abnahme des Führerscheins ist eine Kann-Bestimmung und obliegt den Beamten, die die Amtshandlung durchführen.

Fest steht jedenfalls, dass die Regeln für Führerschein­neulinge mit einer Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) strenger werden sollen: Derzeit sind alle neuen Führerscheine, mit Ausnahme der Klasse AM (Moped) und F (Traktor), in den ersten zwei Jahren Probeführerscheine. Die Novelle – sie befindet sich seit vergangener Woche in Begutachtung – sieht vor, dass die Dauer der Probezeit künftig drei Jahre betragen soll. Bei schweren Verkehrsstrafdelikten wie Fahrerflucht, Vorrangverletzung, Überfahren des Rotlichts, Geisterfahrer oder höhere Geschwindigkeitsübertretungen wird eine Nachschulung angeordnet und die Probezeit um ein Jahr verlängert. In diesen Deliktkatalog soll die Missachtung des Handyverbots aufgenommen werden.

Verkehrsexperten äußern sich über die geplanten Verschärfungen positiv. „Seit der Einführung des Probeführerscheins in Österreich hat sich die Unfallsituation von jungen Lenkern in Österreich verbessert. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) begrüßt die Verlängerung des Probeführerscheins als wichtige Verkehrssicherheitsmaßnahme. Wir erwarten uns einen weiteren deutlichen Rückgang der Unfälle“, sagt der Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, Othmar Thann.

Lob kommt auch vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ), der die Verlängerung des Probeführerscheins von zwei auf drei Jahre als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet. Auch die Aufnahme der Missachtung des Handyverbots am Steuer als ein Delikt, bei dem eine Nachschulung angeordnet und die Probezeit um ein Jahr verlängert wird, sei sehr zu begrüßen. „Wer mit dem Handy am Ohr ein Auto lenkt, reagiert so langsam und schlecht wie ein Alko-Lenker mit 0,8 Promille“, verdeutlicht VCÖ-Sprecher Christian Gratzer. In der Probeführerscheinzeit gilt auch die 0,1-Promille-Grenze. „Eine längere Probeführer­scheinzeit bedeutet, dass sich die jungen Lenkerinnen und Lenker daran gewöhnen, dass beim Autolenken die Devise ,Don’t drink and drive‘ und ,Don’t phone and drive‘ heißt.“ Eine Probeführer­scheinzeit von fünf Jahren wäre daher noch wirksamer als die nun geplante dreijährige Phase, meint Gratzer.

Änderungen sieht die Novelle übrigens auch bei der Mopedausbildung vor. Bisher war es möglich, dass Jugendliche die Ausbildung und Prüfung bereits mit 14 Jahren und sechs Monaten absolvieren können, aber erst mit 15 Jahren die Lenkberechtigung erhalten. Die Novelle sieht vor, dass künftig erst zwei Monate vor dem 15 Geburtstag die Ausbildung und Prüfung begonnen werden kann. Die theoretische Ausbildung umfasst sechs Unterrichtseinheiten, die theoretische Prüfung darf nicht darin integriert sein, sondern hat zusätzlich zu erfolgen. (np, APA)

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