Gerichtssplitter

NS-Postings aus Schulzeit blieben für jungen Tiroler straffrei

(Symbolbild)
© jakob-gruber.at

Ein netter junger Mann stand gestern vor dem Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes. Erst relativ spät wurde erkannt, dass es sich bei dem 2...

Ein netter junger Mann stand gestern vor dem Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes. Erst relativ spät wurde erkannt, dass es sich bei dem 20-Jährigen um den Angeklagten in einem Schwurgerichtsprozess wegen NS-Wiederbetätigung handelte. Den Maturanten hatte seine Internet-Vergangenheit als „Wotans Wolf“ auf dem bereits vom deutschen Verfassungsschutz verbotenen „Thiazi-Forum“ eingeholt. Dabei handelte es sich um eine Diskussionsplattform von Rechtsextremen und Neonazis mit dementsprechenden Inhalten. Der damals 16-jährige Wolf hatte dort vor vier Jahren als realer Einzelgänger seine virtuelle Heimat gefunden und fleißig drauflos gepostet, um nur ja mit den anderen Beiträgen mitzuhalten. Als dem Angeklagten seitens Staatsanwältin Veronika Breithuber und dem Gericht gestern seine einstigen Postings über Juden und Muslime vorgehalten wurden, wurde dem 20-Jährigen sichtbar unwohl. Fassungslosigkeit über das selbst Geschriebene stand ihm im Gesicht. „Alles, was ich da geschrieben habe, war falsch und blöd, ich schäme mich dafür!“, sagte der einst orientierungslose Jüngling. Vor seiner rechten Heimat sei er bei der kommunistischen Jugend gewesen und „habe den Linken darauf eben zeigen wollen, wie falsch sie liegen“. Auch habe das Geschreibe im Internet für ihn nicht unbedingt etwas mit der Realität zu tun gehabt. Im Zuge der Verantwortungen zeigte der Prozess auch einen krassen Fehler in der Rechtsverfolgung auf. So entschuldigte sich hier ein 20-Jähriger für Taten, die er als 16-Jähriger begangen hatte. Für Jugendliche eine Zeitspanne gleich einer halben Ewigkeit. Schuld daran waren die langen Thiazi-Ermittlungen in Deutschland, aber auch ein gut gemeintes Diversionsangebot der österreichischen Justiz, das von der Anklagebehörde bekämpft wurde. Die Geschworenen sahen die Problematik. So verurteilten sie den 20-Jährigen zwar nicht rechtskräftig, sprachen aber für eine zweijährige Bewährungszeit keine Strafe aus. Schließlich hatte der Bursche schon vorab 60 Stunden Sozialdienst abgeleistet. In seinem Leumund scheint diese Verurteilung nun nicht auf: „Wir wollen Ihnen die Zukunft nicht verbauen!“

Im Zweifel freigesprochen wurde ein Oberländer, dem ein umfassender Betrug über mehrere parallel abgeschlossene Betriebsausfallversicherungen vorgeworfen wurde. So hatte der Unternehmer in acht Jahren gleich 18 Unfälle. All die Krankenstände hatte er mit den Versicherungen voll abgerechnet. Dank seines Hausarztes, der wegen dessen Schlamperei selbst angeklagt war (Freispruch), waren Befunde aber nicht mehr auffindbar. Dazu hätten die Versicherungen Verträge und Kontrollen zu lasch gehandhabt, was man nun aber nicht dem Kunden vorwerfen könne. (fell)

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