Stichwort - CETA
Brüssel (APA/dpa) - CETA ist die Abkürzung für das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada. Es steht für „Comprehensi...
Brüssel (APA/dpa) - CETA ist die Abkürzung für das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada. Es steht für „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen). Die technischen Verhandlungen begannen 2009, beendet wurden sie 2014. Am 27. Oktober soll CETA unterzeichnet werden.
Ziel des Abkommens ist es, durch den Wegfall von Zöllen und „nichttarifären“ Handelsbeschränkungen wie unterschiedlichen Standards und Normen das Wirtschaftswachstum anzukurbeln.
Die EU ist für Kanada nach den USA der zweitwichtigste Handelspartner. CETA gilt auch als Blaupause für das geplante Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP), das den weltgrößten Wirtschaftsraum mit rund 800 Millionen Verbrauchern schaffen würde. Kritiker sehen durch beide Abkommen unter anderem demokratische Grundprinzipien ausgehöhlt. Befürworter in Europa sorgen sich schlussendlich, dass sich die nordamerikanischen Staaten noch stärker Richtung Asien wenden könnten und Europa übrig bliebe, wenn die Abkommen scheitern.
Der derzeitige Zeitplan:
14. Oktober: In Österreich ist der morgige Freitag von Bedeutung, wenn die SPÖ ihr Präsidium mit dem Thema CETA beschäftigt. Die ÖVP hofft auf eine positive Entscheidung bis Dienstag.
18. Oktober: Bei einem EU-Ministertreffen in Luxemburg soll auf europäischer Seite endgültig Grünes Licht für das Abkommen gegeben werden. Dafür sind mehrere Beschlüsse vorbereitet worden. Einer von ihnen regelt zum Beispiel, welche Teile des Abkommens bereits vor der endgültigen Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten vorläufig angewendet werden dürfen.
27. Oktober: Mit der feierlichen Unterzeichnung des Abkommens könnten die Verhandlungen zwischen der EU und Kanada endgültig enden. Geplant ist dazu ein EU-Kanada-Gipfel in Brüssel.
Nach dem 27. Oktober: Start des Ratifizierungsprozesses. CETA kann erst dann vollständig in Kraft treten, wenn zuvor die nationalen Parlamente ihre Zustimmung gegeben haben. Das Verfahren dürfte sich mindestens über ein Jahr hinziehen.
5. Dezember: Abstimmung im Handelsausschuss des EU-Parlaments.
Zweite Dezemberwoche oder dritte Jännerwoche: Abstimmung im EU-Parlament. Wenn die Europaabgeordneten zustimmen, kann das Abkommen danach in großen Teilen vorläufig angewendet werden. Nur diejenigen Teile, die nicht in alleiniger EU-Kompetenz liegen, sind ausgenommen. Ein Beispiel sind Regelungen zu Streitigkeiten zwischen Staaten und Unternehmen.