Gericht verhandelt über Mitspracherecht des Unterhauses bei Brexit

London (APA/dpa) - Darf die britische Regierung den geplanten Austritt Großbritanniens aus der EU ohne Zustimmung des Parlaments einleiten? ...

London (APA/dpa) - Darf die britische Regierung den geplanten Austritt Großbritanniens aus der EU ohne Zustimmung des Parlaments einleiten? Diese Frage beschäftigt seit Donnerstag ein Gericht in London. Premierministerin Theresa May möchte Artikel 50 des Lissabon-Vertrags der EU, der den Austritt eines Landes aus der Union regelt, im kommenden März ohne Abstimmung im Parlament in Gang setzen.

Dagegen klagt nun unter anderem die Investmentmanagerin Gina Miller vor dem Londoner High Court. Dem britischen BBC Radio 4 sagte Miller, es gehe ihr darum, eine grundlegende Rechtsfrage zur Macht von Premierministern zu klären. May beruft sich auf die Entscheidung der Briten beim Referendum vom 23. Juni. Bei der historischen Abstimmung hatte die Mehrheit der Wähler für einen Austritt aus der EU votiert. Die Richter müssen nun prüfen, wer Brüssel über den geplanten Austritt Großbritanniens aus der EU informieren darf.

Wäre die Klage erfolgreich, so die Befürchtung von Brexit-Befürwortern, könnte das Parlament die Entscheidung des Referendums noch einmal rückgängig machen. Die Mehrheit der Abgeordneten gilt als Brexit-Gegner. „Ich glaube, das ist ein ziemlich offensichtlicher Versuch, das Referendum durch die Hintertür zu kippen“, sagte der konservative Abgeordnete Dominic Raab im BBC-Radio. Die Verhandlung ist auf zweieinhalb Tage angesetzt.