CETA - Greenpeace: Bedingungen müssen auch für Österreich gelten

Wien (APA) - Die vom Deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe formulierten Bedingungen für eine vorläufige Anwendung des umstrittenen...

Wien (APA) - Die vom Deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe formulierten Bedingungen für eine vorläufige Anwendung des umstrittenen Handelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada müssten auch für Österreich gelten, fordert die Umweltschutzorganisation Greenpeace. Global 2000 sieht darin dagegen keine Grundlage für die Entscheidung Österreichs. Für Attac Österreich bleiben die Kritikpunkte aufrecht.

Die von den Karlsruher Richtern formulierten strengen Auflagen für die Zustimmung zu CETA seien Minimalanforderungen, die auch für Österreich gelten sollten, so Greenpeace Österreich in einer Presseaussendung. Das deutsche Höchstgericht habe die demokratiepolitischen Bedenken der CETA-Kritiker Rechnung bestätigt. Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) müssten jetzt sicherstellen, dass auch Österreich die vorläufige Anwendung beenden könne, fordert Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit. Kern und Mitterlehner müssten zudem sicherstellen, dass eine hinreichende Kontrolle der im gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet sei.

Das letzte Wort zu CETA sei aber noch lange nicht gesprochen, da das Gericht über die Verfassungsbeschwerden erst später entscheiden werde. „Es besteht noch die Chance, dass CETA gestoppt wird“, so Egit.

Heidemarie Porstner von Global 2000 ist dagegen der Ansicht, dass die Entscheidung aus Karlsruhe für Bundeskanzler Kern keine Entscheidungsgrundlage für CETA sein könne. „Österreich muss auf seinen kritischen Kurs beharren und kann CETA noch verhindern“, so Porstner. Die Karlsruher Entscheidung gelte nur für Deutschland. Porstner sieht durch CETA weiter den Umweltschutz in der gesamten EU in Gefahr.

Laut Attac Österreich bestätigt das deutsche Verfassungsgericht die Kritik an der Aushöhlung der Demokratie durch das Abkommen. Die von den Verfassungsrichtern geforderten Auflagen würden in der CETA-Zusatzerklärung nicht einmal angesprochen.