Freispruch im Prozess um Tod von Achtjährigem zu DDR-Zeiten

Neuruppin (APA/AFP) - Das Landgericht Neuruppin hat eine 74-Jährige vom Vorwurf freigesprochen, ihren Sohn vor knapp 42 Jahren in der damali...

Neuruppin (APA/AFP) - Das Landgericht Neuruppin hat eine 74-Jährige vom Vorwurf freigesprochen, ihren Sohn vor knapp 42 Jahren in der damaligen DDR ermordet zu haben. Nach Überzeugung der Richter sei es nicht mit der „für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit“ festzustellen, dass sie den damals Achtjährigen getötet habe, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag.

Das Gericht verwies demnach auf fehlende Ermittlungsakten und Zeugen, die sich nach der langen Zeit nicht mehr zuverlässig erinnern könnten. Obwohl das Gericht alles getan habe, die damaligen Geschehnisse eindeutig aufzuklären, sei es nicht gelungen. Aus dessen Sicht seien auch „andere Geschehensabläufe“ vorstellbar, die den Todesfall erklären könnten.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, ihren Sohn 1974 mit Gas aus einem Herd ermordet zu haben, während er schlief. Die Frau selbst sprach damals offenbar von einem Unfall, in der DDR wurde das Verfahren ohne eine Anklage beendet.

Nachdem ein anonymer Hinweisgeber 2009 den Vorwurf des Mordes gegen 74-Jährige erhoben hatte, begann die Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen, die zu dem mehr als fünfmonatigen Prozess führte. Mit seinem Urteil vom Donnerstag folgte das Gericht der Forderung der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft hatte dagegen zehn Jahre Haft wegen Mordes gefordert. Maßgeblich war wegen des Zeitpunkts des Geschehens das DDR-Strafrecht.