Stichwort - Die deutsche Ökostrom-Umlage
Berlin (APA/dpa) - Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland ist geregelt, dass der Ausbau des Ökostroms vor allem über eine Abgab...
Berlin (APA/dpa) - Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland ist geregelt, dass der Ausbau des Ökostroms vor allem über eine Abgabe der Stromkunden in Privathaushalten und Industrie zu finanzieren ist. Betreiber einer Solar-, Windkraft-, Wasserkraft- oder Biogasanlage erhalten nach dem Anschluss ans Netz für einen Zeitraum von 20 Jahren eine Marktprämie oder eine feste Vergütung garantiert.
Davon wird der für den Strom erzielte Preis abgezogen, der Rest wird über die sogenannte EEG-Umlage ausgeglichen. Sie macht derzeit etwa ein Fünftel des Strompreises für Haushaltskunden aus. Die vier deutschen Netzbetreiber legen die Umlagen-Höhe jeweils zum 15. Oktober aufgrund einer Prognose der Einnahmen und Ausgaben für das Folgejahr fest.