Deutsche Erbschaftsteuer-Reform nahm letzte parlamentarische Hürde
Berlin (APA/dpa) - Die umstrittene Reform der deutschen Erbschaftsteuer hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Nach dem Bundestag s...
Berlin (APA/dpa) - Die umstrittene Reform der deutschen Erbschaftsteuer hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat (Länderkammer) mehrheitlich den neuen Regeln zur Steuerbegünstigung von Firmenerben zu.
Demnach sollen Firmenerben auch künftig weitgehend vom Fiskus verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Die Vorgaben für die Steuerprivilegien wurden auf Druck des deutschen Verfassungsgerichts aber verschärft.
Der Gesetzesentwurf war im Juli im Bundesrat gescheitert. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat handelte dann, wie im politischen System Deutschlands in solchen Fällen üblich, einen Kompromiss aus. Diesem stimmten nun auch Länder mit grüner Regierungsbeteiligung zu.
Die Grünen, die im Bundestag die Oppositionsbänke drücken, sind an 10 von 16 deutschen Landesregierungen beteiligt und können deshalb in der Länderkammer Gesetze blockieren.
Die schärferen Verschonungsregeln für große Unternehmensvermögen können somit wie geplant rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten. Aus Sicht der Kritiker sind auch die neuen Steuerbegünstigungen verfassungswidrig.
Grundsätzlich gilt weiter: Betriebsvermögen wird zu 85 oder sogar 100 Prozent von der Erbschaftsteuer verschont, wenn das Unternehmen mindestens fünf beziehungsweise sieben Jahre fortgeführt wird und eine vorgegebene Lohnsumme erhalten bleibt. Kleinere Firmen sind von der Pflicht befreit, die Lohnsumme nachzuweisen. Die Grenze dafür soll aber von bisher 20 auf 5 Mitarbeiter sinken.
Neu ist, dass ein Firmenerbe bei übertragenem Betriebsanteil von mehr als 26 Millionen Euro nachweisen muss, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer überfordern würde. Ab 90 Millionen Euro gibt es dann keine Begünstigung mehr.