30.300 Euro: Land zahlt auch den Essenszuschuss
Der RH-Endbericht gibt Einblicke in weitere Details zu den Beiträgen des Landes zum Personal- und Pensionsaufwand der Landeslandwirtschaftskammer.
Innsbruck –Schon der Rohbericht des Landesrechnungshofs (LRH) zu den Beiträgen des Landes zum Personal- und Pensionsaufwand der Landeslandwirtschaftskammer hat Staub aufgewirbelt. Jetzt liegt der Endbericht vor. Und der gibt Einblicke in weitere Details. 5,7 Millionen hat das Land Tirol im Vorjahr für 72 Dienstposten in der Kammer pauschal ausgegeben. 946.000 Euro werden für die Stützung der Pensionskasse aufgewendet. 2018 ist die letzte Rate für die Pensionskasse fällig. Zu den Pensions- und Personalkosten kommen noch einmal 520.000 Euro für den Verwaltungsaufwand hinzu.
Als Gegenleistung für die Pauschalabgeltungen erfüllt die Interessenvertretung Aufgaben für das Land Tirol. Die Pauschalen bewertet der Landesrechnungshof jedoch sehr kritisch. Weil die Landwirtschaftskammer den tatsächlichen Ressourceneinsatz zur Erledigung der vom Land Tirol übertragenen Aufgaben nicht erfasst und dokumentiert. „Damit fehlt eine nachvollziehbare sachliche Grundlage zur Bemessung der Höhe der dafür anfallenden Kosten.“ Der LRH empfiehlt deshalb einen neuen Vertrag mit der Bauernkammer. „Dabei sollte eine vollständige Erfassung und Dokumentation der durchgeführten Aufgaben inklusive Zeitaufzeichnungen der dafür benötigten Personalressourcen als Grundlage für eine objektive und leistungsbezogene Abrechnung herangezogen werden“, heißt es in dem Bericht.
Doch nicht nur das Personal wurde finanziert, im Personalaufwand ist zudem ein jährlicher Essenszuschuss enthalten. Dieser beträgt durchschnittlich 30.300 Euro. Und die vom Land übernommenen Reisespesen für die 72 Mitarbeiter sind ebenfalls nicht ohne. Jährlich werden rund 225.000 Euro dafür abgegolten. Der Landesrechnungshof beziffert die Reisespesen pro refundierten Dienstposten mit 2860 Euro. Zum Vergleich dazu stellt ein Beamter in einer Tiroler Bezirkshauptmannschaft Reisekosten in Höhe von 520 Euro in Rechnung.
Die Pensionsvereinbarung mit dem Land wird vom Landesrechnungshof ebenfalls gerügt. Ohne Landeszuschuss wäre das Pensionskassensystem zusammengebrochen. Die Ausgliederung der Pensionsansprüche der ehemaligen Bediensteten und die dabei aufgenommene Finanzierung führten ab 1999 zu einer jährlichen Rückzahlungsverpflichtung der Kammer von 1,280 Mio. Euro bis 2018. Das Land „verpflichtete“ sich in einem Vertrag, 70 Prozent davon zu übernehmen. Für den Landesrechnungshof „beruht die Festlegung der Höhe des Landesbeitrages auf keinen nachvollziehbaren Parametern“.
Doch das Land unter dem damaligen Landwirtschaftsreferenten LHStv. Ferdinand Eberle musste noch einmal aushelfen: Von 2006 bis 2015 gab es nämlich eine Nachschussverpflichtung für die Pensionskasse. Das Land steuerte weitere 500.000 Euro in Raten zu je 50.000 Euro dazu bei. Der LRH merkt erneut an, dass für diesen zusätzlichen finanziellen Beitrag keine schriftliche Vereinbarung vorliegt. (pn)