Kronzeugenregelung am Dienstag im Ministerrat

Wien (APA) - Für die Verlängerung der zu Jahresende auslaufenden großen Kronzeugenregelung wird es nun ernst. Justizminister Wolfgang Brands...

Wien (APA) - Für die Verlängerung der zu Jahresende auslaufenden großen Kronzeugenregelung wird es nun ernst. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) bringt seinen überarbeiteten Entwurf, der eine auf weitere fünf Jahre befristete Regelung samt Evaluierung vorsieht, am Dienstag im Ministerrat ein. Die Voraussetzungen für den Kronzeugenstatus werden klarer gefasst, Prozessabsprachen bleiben weiter verboten.

Über die Verlängerung der Kronzeugenregelung wurde lange verhandelt, im Begutachtungsverfahren gab es sehr kritische Einwände u.a. des OGH und der Rechtsanwälte. Brandstetter ließ daraufhin eine Expertengruppe den Entwurf überarbeiten. Die zuletzt wieder von der Rechtsanwaltskammer verlangten Punkte - etwa mehr Sicherheit und Rechtsmittel für potenzielle Kronzeugen - seien dabei berücksichtigt worden, erklärte Sektionschef Christian Pilnacek am Freitag gegenüber der APA.

Wie Brandstetter zuletzt betont hat, ist Freiwilligkeit ein zentrales Kriterium für die Erlangung des Kronzeugenstatus, den es weiter bei Korruptions- und Wirtschaftskriminalität sowie bei Delikten mit Strafdrohung über fünf Jahre (ausgeschlossen Sexualdelikte und Taten mit Todesfolge) geben kann. Der potenzielle Kronzeuge muss aktiv an die Staatsanwaltschaft mit seinem Wissen über kriminelle Handlungen oder Beweise herantreten. Dabei habe die Aufklärungsarbeit das Gewicht der eigenen Tat bei weitem zu übersteigen. Ein „Freikaufen“ wird ausgeschlossen, die betreffende Person darf die Tat nicht wesentlich bestimmt bzw. ausgeführt haben oder daran führend beteiligt gewesen sein.

Gleichzeitig wird die Rechtssicherheit für Kronzeugen erhöht. Durch die Möglichkeit des vorläufigen Rücktritts von der Verfolgung wird früher klar sein, ob der Kronzeugenstatus zuerkannt wird. Außerdem erhalten potenzielle Kronzeugen zwei Rechtsmittel - einen Einspruch, wenn die Staatsanwaltschaft ablehnt, und die Möglichkeit, den Kronzeugenstatus in der Hauptverhandlung zu verlangen.

Neben der Kronzeugenregelung bringt das Strafprozessrechtsänderungsgesetz (es ist bereits das zweite in diesem Jahr) auch die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Rechtsbeistand, die bis 27. November umgesetzt sein soll. Zudem wird der Anwendungsbereich der Diversion etwas erweitert: Auch für Erwachsene soll sie möglich sein, wenn durch eine Tat - also einen Unfall - ein Angehöriger fahrlässig getötet wurde und der Beschuldigte dadurch schwer psychisch belastet ist.