CETA - Viele Hürden auf dem Weg zum Freihandelsabkommen
Wien/EU-weit (APA) - Bevor das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada in Kraft tritt, müssen noch etliche Hürden bewältigt werd...
Wien/EU-weit (APA) - Bevor das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada in Kraft tritt, müssen noch etliche Hürden bewältigt werden - sowohl auf Ebene der Union als auch der Mitgliedsstaaten. Falls nur ein nationales Parlament die Ratifizierung verweigert, kann CETA nicht in Kraft treten. Weder ist festgelegt, wann das Vorhaben gescheitert ist, noch, was in einem solchen Fall weiter geschieht.
Am 18. Oktober treffen sich erst einmal die für Handel zuständigen Minister der Mitgliedsländer in Luxemburg und geben Grünes Licht für CETA. Dabei gilt formell eine qualifizierte Mehrheit, allerdings wird eine Einstimmigkeit politisch gewünscht. Sollte es hier keine Einigung geben, können noch die EU-Botschafter der Mitgliedsländer die Zustimmung in Vertretung ihrer Minister überbringen - bis knapp vor dem Gipfel EU-Kanada. Nach derzeitigem Stand ist die Behandlung des Themas beim regulären EU-Gipfel am 20. und 21. Oktober nicht geplant.
Genau eine Woche darauf, am 27. und 28. Oktober, findet der Gipfel der Staats- und Regierungschefs von Kanada und den EU-Staaten statt. Auf der Agenda: Die Unterzeichnung von CETA. In diesem Fall gilt das Prinzip der Einstimmigkeit - die Staats- bzw. Regierungschefs aller Mitgliedsländer sowie Kanadas Premier Justin Trudeau müssen zustimmen.
Anfang 2017 muss das Europaparlament schließlich mit einfacher Mehrheit über CETA abstimmen. Wenn es dabei Zustimmung gibt, werden die unter EU-Kompetenz fallenden Teile von CETA vorläufig angewendet. In den Jahren danach müssen auch die nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten das Abkommen - während Teile schon vorläufig angewendet werden - einzeln ratifizieren. Erst wenn alle ratifiziert haben, tritt CETA endgültig in Kraft. Eine Frist dafür gibt es nicht. Die EU-Staaten können nur zustimmen oder ablehnen, Nachverhandlungen sind nicht möglich.
In Österreich müssen also ebenso Nationalrat, Bundesrat und Bundespräsident CETA ratifizieren. Auch die Zustimmung des Bundespräsidenten ist dafür nötig. Dieser könnte auch sein Veto einlegen, wofür allerdings ein „hinreichender Grund“ Notwendig ist. Aus „Willkür“ darf CETA vom Staatsoberhaupt nicht abgelehnt werden.
Falls ein Parlament die Ratifizierung verweigert, kann CETA nicht in Kraft treten. Für diesen Fall gibt es auf EU-Ebene kein bekanntes Verfahren. Es ist nicht geregelt, wer und wann entscheidet, dass CETA endgültig gescheitert ist. Vermutlich muss darüber wie allgemein üblich der EU-Ministerrat auf Vorschlag der EU-Kommission entscheiden.
Auch über den weiteren Umgang mit den vorläufig angewendeten Bestimmungen müsste es nach dem Scheitern von CETA wohl eine politische Entscheidung der Mitgliedsländer im EU-Rat geben.
(Grafik 1062-16)