Ferrero-Waldner: Nie gegen Verhaltenskodex der EU-Kommission agiert

Brüssel (APA) - Österreichs ehemalige EU-Kommissarin Benita Ferrero-Waldner hat Berichte über Interessenskonflikte durch ihren Wechsel in di...

Brüssel (APA) - Österreichs ehemalige EU-Kommissarin Benita Ferrero-Waldner hat Berichte über Interessenskonflikte durch ihren Wechsel in die Privatwirtschaft zurückgewiesen. In „EurActiv“ erklärte sie, niemals gegen den Verhaltenskodex der EU-Kommission agiert zu haben. „Ich stehe nicht unter Beschuss“, so Ferrero-Waldner.

„Zu keinem Zeitpunkt übte ich eine Tätigkeit aus, die mit dem Verhaltenskodex der Kommission oder den Normen der EU unvereinbar gewesen wäre. Die früher formulierten Beschwerden wurden durch Kommission, Ombudsmann und Ethikkommission korrekt analysiert. Ergebnis war, dass keine Unregelmäßigkeiten oder Verletzung der Unvereinbarkeitsregeln festgestellt wurde“, betont die ehemalige österreichische Außenministerin.

Sie begrüße ausdrücklich die Existenz von strengen Regeln für EU-Kommissare, die „nach ihrem Ausscheiden eine Anschlusstätigkeit in der Privatwirtschaft annehmen. Als frühere EU-Kommissarin rüge ich Fälle von problematischer Verquickung und Unvereinbarkeit“.

Ferrero-Waldner beklagte in „EurActiv“, dass „Titel wie ‚Another Barroso commissioner under fire‘ in Kombination mit einem Foto von mir“ den „Eindruck eines Skandals um meine Person erwecken“. Der Titel sei durch den Inhalt des Artikels aber in keiner Weise gedeckt, denn „ich stehe nicht ‚under fire‘, also nicht ‚unter Beschuss‘“.

Die EU-Kommission hatte vor einer Woche erklärt, im Zuge der Diskussion über Interessenskonflikte den Wechsel von Benita Ferrero-Waldner in die Privatwirtschaft nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt 2010 nicht neu aufzurollen. Ein Sprecher der EU-Behörde verwies auf eine Entscheidung der EU-Kommission dazu aus dem Jahr 2014. „Das ist ein alter Fall und eine alte Geschichte“, sagte der Sprecher. Die EU-Kommission habe ihrer früheren Entscheidung nichts hinzuzufügen. Ferrero-Waldner war seitdem in mehreren Aufsichtsräten tätig, zuletzt etwa bei der Münchner RE.

In der Kommissionsentscheidung von 2014 heißt es, Ferrero-Waldner habe pflichtgemäß eine Reihe ihrer Aktivitäten nach Amtsende gemeldet, vor allem für den spanischen Windturbinen-Bauer Gamesa, habe dies aber für einen zweiten Vertrag mit dem Unternehmen verabsäumt. Der EU-Ombudsmann sei im Mai 2013 durch einen anonymen Brief über diesen Vertrag informiert worden. Die Situation sei durch Ferrero-Waldner geklärt worden, die Gamesa 2012 verlassen habe.

Die EU-Kommission habe dann ihr Ad-hoc-Ethik-Komitee um Rat ersucht, heißt es in der EU-Kommissionsentscheidung weiter. Der Ausschuss sei zu folgenden Schlussfolgerungen gelangt: Erstens hätte Ferrero-Waldner die EU-Kommission über den betreffenden Vertrag informieren sollen. Zweitens sei die Aktivität generell vereinbar mit ihren Verpflichtungen gewesen. Und drittens hätte der Ausschuss eine Reihe von Empfehlungen zu den Bedingungen für ihre Beraterdienste an Gamesa abgegeben, wenn sie rechtzeitig notifiziert hätte.

Am 14. November 2013 habe das Generalsekretariat der EU-Kommission weitere Informationen von Ferrero-Waldner eingeholt. Danach hätten Ferrero-Waldner und Gamesa schriftlich bekräftigt, dass sie jederzeit Aufgaben verweigern hätte können, die mit dem Verhaltenskodex der EU-Kommission unvereinbar gewesen wären. „In ihrer Antwort hat Frau Ferrero-Waldner auch ihr Bedauern über die unangenehme Situation zum Ausdruck gebracht, die sie geschaffen hat“, erklärte die Kommission.

Der damalige Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso sei daher zu dem Schluss gekommen, dass Ferrero-Waldners Aktivitäten für Gamesa mit dem EU-Vertrag vereinbar gewesen seien.

Anlass für die jüngste Aufregung ist der Wechsel des früheren EU-Kommissionschefs Barroso zur US-Bank Goldman Sachs sowie die Enthüllung, dass die ehemalige EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes während ihrer Amtszeit auch Direktorin einer Briefkastenfirma auf den Bahamas war.