EU-Staatsanwalt könnte künftig Mehrwertsteuer-Betrüger verfolgen
~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA374 vom 14.10.2016 muss es im zweiten Satz r...
~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA374 vom 14.10.2016 muss es im zweiten Satz richtig heißen: ... hat sich am FREITAG (nicht: Donnerstag) beim informellen Treffen in Luxemburg ... --------------------------------------------------------------------- ~ Luxemburg (APA) - Die Bekämpfung von schwerem Steuerbetrug als Aufgabe der EU-Staatsanwaltschaft ist weiter in der Schwebe. Laut der slowakischen Justizministerin Lucia Zitnanska hat sich am Freitag beim informellen Treffen in Luxemburg zwar eine Mehrheit der EU-Staaten dafür ausgesprochen. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) betonte aber, es gebe noch eine Reihe praktischer Fragen, die noch offen seien.
Auch bei der EU-Behörde selbst habe Österreich einige Bedenken, so der Minister. Mit der seit längerem geplanten EU-Staatsanwaltschaft soll grundlegend der Betrug bei EU-Fördergeldern bekämpft werden. Für Brandstetter müsste hier noch bei der „tatsächlich Praktikabilität“ sowie die bei der Zusammenarbeit mit Eurojust nachgebessert werden. Die EU-Justizbehörde „funktioniere sehr, sehr gut“, erklärte der ÖVP-Politiker im Hinblick auf die Kooperation von Terrorbekämpfung.
In die Kompetenzen der EU-Staatsanwaltschaft könnte künftig auch die Bekämpfung von schwerem, grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug fallen. Die EU-Mitgliedstaaten zahlen einen bestimmten Betrag aus ihren Mehrwertsteuererträgen in das EU-Budget ein. Liegt hier ein Verdacht des Betrugs vor, könnte die EU-Behörde künftig ermitteln. Als Schwellenwert wurde laut Zitnanska öfters von 10 Millionen Euro gesprochen.
Diese Aufgabenerweiterung wird von vielen Staaten aus diversen Gründen kritisch gesehen. So fürchten einige unerwünschte Folgen für das nationale Recht, andere stoßen sich an dem Abstimmungsmodus - einstimmig oder qualifizierte Mehrheit - im EU-Rat. Das Konzept sei noch „nicht so weit, das man hier klar ja oder nein sagen könnte“, sagte Brandstetter zur Position Österreichs.
EU-Justizkommissarin Vera Jourova zeigte sich zuversichtlich, dass es bis Ende des Jahres zu einer Übereinkunft kommen wird. Erzielen die restlichen Mitgliedstaaten eine Einigung bei der EU-Staatsanwaltschaft, beginnen die Gespräche mit dem Europaparlament. Schlussendlich ist die Zustimmung beider Seiten erforderlich. Ausgenommen sind in diesem Fall Großbritannien, Dänemark und Irland - diese drei Länder lehnen in Justiz- und in Inneren Angelegenheiten grundsätzlich eine Übertragung nationaler Kompetenzen an die EU ab.
Am Rande führte Brandstetter nach eigenen Angaben auch „sehr gute Gespräche“ mit seinen Amtskollegen aus Kroatien, Rumänien und Bulgarien über das Thema „Haft in der Heimat“. Ziel dieser Treffen ist die Beschleunigung der Rücknahme von Staatsbürgern anderer EU-Staaten, die in Österreich schon seit einiger Zeit in Haft sind. „Da geht noch mehr“, erklärte der Justizminister.