CETA - Grüne: Bedenken durch Beipackzettel nicht ausgeräumt
Wien (APA) - Der Grüne Vizeklubobmann und Europasprecher Werner Kogler hat am Freitag in Replik auf das „Ja, aber“ der SPÖ und damit Österre...
Wien (APA) - Der Grüne Vizeklubobmann und Europasprecher Werner Kogler hat am Freitag in Replik auf das „Ja, aber“ der SPÖ und damit Österreichs zum EU-Kanada-Freihandelsabkommen CETA zwar die „kritischen Standpunkte“ von Bundeskanzler und SPÖ-Chef Christian Kern anerkannt. „Aber mit dem Beipackzettel und den Karlsruher Höchstgericht-Sprüchen sind diese Bedenken nicht weggeräumt“, sagte Kogler.
Aus Koglers Sicht bringt eine Umsetzung von CETA zwar „keinen Weltuntergang“. Aber beim Vorsorgeprinzip gebe es Doppelbödigkeiten im Vertragstext. So widerspreche der sogenannte wissenschaftsbasierte Ansatz bei Zulassungsmethoden im Biotechnologiebereich dem Vorsorgeprinzip.
Die Kritik des Oppositionspolitikers an den Ausführungen von Kern ist, dass nur der ganze CETA-Vertrag vom Nationalrat angenommen werden könne - „inklusive Schiedsgerichte“, sagte er im APA-Gespräch.
Wie schon am Vormittag bei einer Pressekonferenz thematisierte Kogler nochmals eine Bundesländerstellungnahme an die Bundesregierung vom Frühjahr, die im Frühsommer auch vom Nationalrat übernommen wurde. Aus Sicht der Grünen verlangt diese Stellungnahme verfassungsrechtlich ein „Nein“ zu CETA.
Auch daher brachten die Grünen - neben Kogler Agrarsprecher Wolfgang Pirklhuber - im EU-Unterausschuss Freitagnachmittag noch einen Antrag darauf ein, die Bundesregierung solle CETA auf Europäischer Ebene ablehnen. Es gelte, Allianzen mit anderen CETA-kritischen EU-Mitgliedsstaaten zu schmieden, um Schiedsgerichte zu streichen, das Vorsorgeprinzip zu verankern und öffentliche Dienstleistungen aus dem CETA-Vertrag zu streichen.
Schließlich findet sich in den frühsommerlichen Stellungnahmen der Satz, dass „die Möglichkeit von Schiedsverfahren gegen Staaten (sog. ISDS-Klausen) nicht vorzusehen ist“. Für die Regierung sei die Nationalrats- und Bundesländerstellungnahme bindend, verweist Kogler auf den Artikel 23d Abs 2 im Bundesverfassungsgesetz. „Das wollen wir der Bundesregierung in Erinnerung rufen“, sagte Kogler.
Wörtlich heißt es im entsprechenden Artikelabsatz: „Liegt dem Bund eine einheitliche Stellungnahme der Länder zu einem Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union vor, das Angelegenheiten betrifft, in denen die Gesetzgebung Landessache ist, so ist der Bund bei Verhandlungen und Abstimmungen in der Europäischen Union an diese Stellungnahme gebunden. Der Bund darf davon nur aus zwingenden außen- und integrationspolitischen Gründen abweichen. Der Bund hat diese Gründe den Ländern unverzüglich mitzuteilen.“
~ WEB http://www.gruene.at ~ APA424 2016-10-14/15:53