Hälfte der Verkehrssünder im EU-Ausland kam 2015 ohne Strafe davon

Brüssel (APA/AFP) - Straflosigkeit bei Geschwindigkeitsübertretungen und anderen Verkehrsdelikten im EU-Ausland sollte seit 2015 eigentlich ...

Brüssel (APA/AFP) - Straflosigkeit bei Geschwindigkeitsübertretungen und anderen Verkehrsdelikten im EU-Ausland sollte seit 2015 eigentlich der Vergangenheit angehören. Doch die Hälfte der Verkehrssünder auf Reisen kam im vergangenen Jahr ohne Strafe davon, wie die EU-Kommission in einem Bericht schreibt.

Eine Entwarnung für Autofahrer im Urlaub oder auf Geschäftsreise bedeutet das nicht: Die Kommission sieht bei EU-Strafzetteln zwar Anlaufschwierigkeiten, schlägt aber bereits eine Ausweitung vor.

„2015 wurden schätzungsweise 50 Prozent der erfassten Straßenverkehrsvergehen, die durch Personen mit Auslandswohnsitz begangen wurden, nicht untersucht“, heißt es im ersten Kommissionsbericht zur „Bewertung des grenzüberschreitenden Austausches von Informationen über Straßenverkehrsvergehen“ vom 16. November. Die Gründe dafür seien insbesondere eine verzögerte oder unzureichende Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht sowie „das Fehlen von gegenseitiger Unterstützung und Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten“.

Defizite sieht Brüssel gerade bei der Durchsetzung von Strafzetteln durch die Justizbehörden, wenn sich Verkehrssünder nach Zustellung weigern zu zahlen. Die Erfolgsquote bei Versuchen, die Zahlung zu erzwingen, ist demnach äußerst gering. Laut Kommission halten auch verschiedene Mitgliedstaaten die entsprechende Rahmenvereinbarungen zur Durchsetzung von Strafen in anderen EU-Staaten aus dem Jahr 2005 mit Blick auf Verkehrsvergehen für unzureichend.

Dennoch sieht die Kommission erste Erfolge. Auch wenn es noch zu früh sei, die Auswirkung auf die Verkehrssicherheit zu beziffern, habe sich die Zahl der grenzüberschreitend untersuchten Verkehrsdelikte zwischen 2013 und 2015 bereits vervierfacht, heißt es im Bericht. Eine abschreckende Wirkung werden die EU-Strafen aber nur entfalten, wenn auch das Problem mit den Zahlungsverweigerern gelöst werde.

Die EU hatte jahrelang über das abgestimmte Vorgehen gegen Verkehrssünder außerhalb ihrer Heimatländer verhandelt. 2015 mussten die meisten Mitgliedstaaten die entsprechende Richtlinie in nationales Recht umsetzen, die Behörden Zugriff auf die Kraftfahrzeugregister aller Mitgliedsländer gewährt. Nur Großbritannien, Irland und Dänemark bekamen zur Umsetzung zwei Jahre länger Zeit.

Betroffen sind Delikte, die eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen - etwa zu schnelles Fahren, Alkohol und Drogen am Steuer, Telefonieren mit dem Handy beim Fahren oder Vorrangverletzung. Ab welcher Höhe Strafen eingetrieben werden, hängt von den jeweiligen nationalen Vorschriften ab.

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Die Kommission verweist in ihrem Bericht darauf, dass es „nützlich“ sein könnte, weitere Delikte einzubeziehen. Sie verweist dabei auf die von den Behörden immer stärker genutzte Möglichkeiten, Drängler auf der Autobahn automatisch zu erfassen, und auch auf „gefährliches Überholen und Parken“.

231118 Nov 16