Flüchtlinge: Obergrenze 2- Debatte um Verfassungskonformität

Wien (APA) - Der Streit um die Forderung von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) nach einer gesetzlichen Verankerung der „Obergrenze“ bei A...

Wien (APA) - Der Streit um die Forderung von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) nach einer gesetzlichen Verankerung der „Obergrenze“ bei Asylanträgen ist auch am Mittwochnachmittag weitergegangen. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Georg Niedermühlbichler meinte, die Position Sobotkas sei nicht verfassungskonform; der Ressortchef selbst konterte mit einer Expertise des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer.

Sobotkas Forderung würde nicht nur nicht im Einklang mit der Verfassung stehen, sondern sie „widerspricht auch dem Völkerrecht und ist europarechtlich nicht tragbar, das haben Experten schon ausreichend festgestellt“, sagte Niedermühlbichler in einer Aussendung. Der Innenminister inszeniere einen „Theaterdonner, anstatt an konkreten, praktikablen und verfassungskonformen Vorschlägen zu arbeiten, wie etwa Rückführungen von Nicht-Asylberechtigten beschleunigt werden können“.

Sobotka wies die Vorwürfe umgehend zurück. „Die Bundesregierung hat mit Beschluss festgelegt, dass eine Begrenzung der jährlichen Zulassungen zum Asylverfahren festgesetzt wird. Klar ist, dass ein Ministerratsbeschluss keine ausreichende Rechtsgrundlage für die verfahrensführende Behörde ist“, erklärte der Minister in einer Aussendung. Die Behörde könne aber nur auf gesetzlicher Grundlage handeln. „Daher ist es notwendig, die von der Bundesregierung beschlossene Obergrenze in ein Gesetz zu gießen.“

Sobotka betonte, dass der Verfassungsjurist Heinz Mayer seine Meinung teile: „Eine Verfassungswidrigkeit der mir vorliegenden Bestimmung ist nicht erkennbar. Das Bundesamt kann nicht auf Grundlage eines Beschlusses des Ministerrats handeln, daher ist eine gesetzliche Verankerung notwendig, um die Obergrenze auch dementsprechend durchsetzen zu können“, erklärte Mayer laut Innenressort. Sobotka forderte die SPÖ dazu auf, „den gemeinsamen Beschluss in der Bundesregierung ernst zu nehmen und die Umsetzung mitzutragen“.

Vonseiten der SPÖ betonte Niedermühlbichler, man sei bereit, „gemeinsam an einer Asylgesetz-Novelle zu arbeiten, die dazu beiträgt, dass die Exekutive notwendigen Spielraum erhält, um Registrierungen leichter durchführen zu können und die Verfahren beschleunigt werden“. Es müsse aber „alles auf juristisch einwandfreien Beinen stehen“ - und dazu gehöre die Festschreibung eines Richtwerts in dieser Novelle nicht.

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