E.ON geht mit Schadenersatzklage zu Atom-Moratorium in Berufung

Düsseldorf/Hannover (APA/AFP) - Der deutsche Energieriese E.ON geht mit seiner millionenschweren Schadenersatzklage wegen der vorübergehende...

Düsseldorf/Hannover (APA/AFP) - Der deutsche Energieriese E.ON geht mit seiner millionenschweren Schadenersatzklage wegen der vorübergehenden Stilllegung zweier Atomkraftwerke in die nächste Instanz. Der Konzern habe vor dem Oberlandesgericht Celle Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hannover eingelegt, sagte eine E.ON-Sprecherin am Donnerstag zur Nachrichtenagentur AFP und bestätigte einen Bericht der „Wirtschaftswoche“.

E.ON fordert vom deutschen Bund, von Bayern und Niedersachsen wegen des zeitweisen Ausfalls der Stromproduktion über 382 Mio. Euro Schadenersatz. Vor dem Landgericht Hannover war das Unternehmen mit der Forderung im Juli gescheitert.

Das Gericht entschied damals, E.ON hätte nach der Atomkatastrophe von Fukushima im März 2011 eine Anfechtungsklage gegen das Moratorium erheben müssen. Der Konzern sei aber der Auffassung, dass ihn „kein Versäumnis“ treffe, begründete die Sprecherin die Entscheidung für die Berufung.

Die sieben ältesten Meiler in Deutschland mussten nach der Katastrophe von Fukushima für die dreimonatige Dauer des Moratoriums vom Netz genommen werden, um ihre Sicherheit zu überprüfen. Darunter waren auch die E.ON-Kraftwerke Isar 1 und Unterweser.

Die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des im Juli 2011 beschlossenen Atomausstiegs wird seit März vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Dort klagen Eon, RWE und Vattenfall. Das Gericht will am 6. Dezember sein Urteil verkünden.

~ ISIN DE000ENAG999 WEB http://www.eon.com/ ~ APA186 2016-11-24/11:13

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