‚‚Das hätte er beherrschen müssen“: Haftstrafe für Fahrdienstleiter
Eine Bewährungsstrafe kam für das Landgericht Traunstein nicht infrage. Zu viele Fehler hatte der Fahrdienstleiter von Bad Aibling gemacht. Im Urteil heißt es, der 40-Jährige sei zwar kein schlechter Mensch - aber dennoch für den Tod von zwölf Menschen verantwortlich.
Von Paul Winterer und Cordula Dieckmann, dpa
Traunstein– Der Fahrdienstleiter zeigt nicht die geringste Regung, als der Vorsitzende Richter „im Namen des Volkes“ sein Urteil verkündet. Er starrt ins Leere, als er hinter der Anklagebank stehend den Schuldspruch entgegennimmt: dreieinhalb Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung in zwölf Fällen. Auch als Richter Erich Fuchs das Urteil begründet, geht der Blick des Verurteilten ins Leere. Mit dem Schuldspruch am Montagvormittag im Landgericht Traunstein hat die strafrechtliche Aufarbeitung des Zugunglücks vor ziemlich genau zehn Monaten in Bad Aibling ein vorläufiges Ende gefunden.
Fuchs lässt in der fast einstündigen Urteilsbegründung kein gutes Haar am Verhalten des 40-Jährigen. Ganz klar arbeitet er heraus, dass der Bahnmitarbeiter nie und nimmer im Dienst hätte auf seinem Handy das Fantasy-Rollenspiel „Dungeon Hunter 5“ spielen dürfen. Dabei geht es auch um das Töten von Dämonen. „Er war gedanklich in diesem Spiel fixiert, er war gedanklich gefangen“, hält der Vorsitzende Richter dem Fahrdienstleiter vor. Dadurch sei der Mann in seiner Konzentration und Aufmerksamkeit erheblich beeinträchtigt gewesen.
Katastrophe war unausweichlich
„Der Angeklagte hat mehrere Fehler begangen, und er hat gegen seine dienstlichen Vorschriften verstoßen“, sagt der Gerichtsvorsitzende. Beim Zusammenstoß der beiden Nahverkehrszüge am 9. Februar auf eingleisiger Strecke in dem oberbayerischen Kurort starben 12 Menschen, fast 90 Reisende wurden teils lebensgefährlich verletzt.
Fuchs zählt noch einmal exakt die Fehlerkette auf, die der Bahnmitarbeiter auslöste, nach Überzeugung der Großen Strafkammer dabei hochgradig abgelenkt durch das verbotene Spielen auf seinem Handy: Erst verlegte er die Kreuzung der Züge in einen anderen Bahnhof als es der Fahrplan vorsieht, dann setzte er mehrere Signale falsch. Vor allem aber hätte er das sogenannte Sondersignal Zs1 nicht stellen dürfen, das alle Sicherungseinrichtungen der Bahn bei unvorhergesehenen Ereignissen außer Kraft setzt.
Als er den fatalen Fehler bemerkte, drückte er beim Auslösen des Notrufes auch noch die falsche Taste. „Das hätte er beherrschen müssen“, betont der Vorsitzende. Der Alarm kam wegen des Fehlers nicht in den Zügen an, die Katastrophe war unausweichlich.
Alleinige Verantwortung beim Fahrdienstleiter
Fuchs lässt auch keinen Zweifel daran, dass die alleinige Verantwortung für das Zugunglück beim Fahrdienstleiter liegt, auch wenn die Bahn auf der Unfallstrecke bis heute veraltete Signaltechnik einsetzt. Die Technik im Stellwerk von Bad Aibling sei fehlerfrei gewesen. „Der Zusammenstoß erfolgte nur deshalb, weil der Angeklagte in diese funktionierende Technik selbst eingegriffen hat.“
Den Fahrdienstleiter dürfte kaum trösten, dass der Richter ihn einen „zuverlässigen, pünktlichen und dienstlich vorbildlichen Mitarbeiter“ nennt. „Das ist kein schlechter Mensch, er ist kein Krimineller, er ist natürlich auch selbst Opfer, aber er ist in erster Linie Opfer seiner eigenen Spielleidenschaft geworden“, sagt der Vorsitzende.
Wie fair die Prozessbeteiligten während des gesamten Verfahrens miteinander umgegangen sind, zeigt sich auch am Ende noch im Sitzungssaal: Oberstaatsanwalt Jürgen Branz sowie die beiden Verteidiger Ulrike Thole und Thilo Pfordte geben sich die Hände und sprechen lange miteinander.
Urteil „ein Etappenabschluss“
Vor dem Saal nennt der bei dem Zugunglück verletzte Joachim Bloßfeld die Freiheitsstrafe gerechtfertigt. „Der Angeklagte hat schon große Schuld auf sich geladen.“ Der Bauingenieur war mit zahlreichen Prellungen noch einigermaßen glimpflich davongekommen, leidet aber bis heute psychisch unter den Folgen. Das Urteil ist für ihn „ein Etappenabschluss“. Es solle dazu beitragen, „dass Menschen verantwortungsbewusst mit ihrem Handy umgehen“.
Der 62-Jährige erinnert sich noch einmal an das schreckliche Unfallgeschehen vom 9. Februar: „Es war wirklich sehr, sehr schlimm.“ In seinen Armen sei ein Mann gestorben. „Seine letzten Worten waren ‚Mir ist kalt‘.“ Ein 18-Jähriger, der als letztes lebendes Opfer geborgen worden war und nach einer erneuten Operation den Prozessabschluss verfolgte, äußert sich enttäuscht, wie emotionslos der Fahrdienstleiter das Urteil aufnahm.
Anklagevertreter Branz ist indessen nur noch froh, „dass dieser Prozess jetzt ein Ende gefunden hat. Er war doch für alle Beteiligten sehr belastend.“ Das Strafmaß von dreieinhalb Jahren entspreche in etwa dem geforderten Strafmaß der Anklagebehörde. Branz hatte vier Jahre gefordert. Zufriedenheit verspürt er dennoch nicht: „Ich wäre zufrieden, wenn dieser Unfall nicht passiert wäre.“