Deutsche Verfassungsrichter urteilen über Klagen von Atomkonzernen

Karlsruhe (APA/dpa) - Wegen des beschleunigten Atomausstiegs in Deutschland fordern Energiekonzerne vom Staat milliardenschwere Entschädigun...

Karlsruhe (APA/dpa) - Wegen des beschleunigten Atomausstiegs in Deutschland fordern Energiekonzerne vom Staat milliardenschwere Entschädigung - ein Richterspruch aus Karlsruhe entscheidet am Dienstag darüber, wie ihre Chancen stehen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil über Klagen von E.ON, RWE und Vattenfall.

Die Versorger wollen feststellen lassen, dass die Kehrtwende der deutschen Regierung nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 eine Enteignung darstellt. In diesem Fall hätten sie Anspruch auf angemessene Entschädigung.

Damals hatte die schwarz-gelbe Koalition eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung für die 17 Kraftwerke rückgängig gemacht. Ursprünglich zugesagte Extra-Strommengen wurden wieder kassiert. Zudem bekamen die Betreiber für jedes Kraftwerk einen festen Termin für die Abschaltung vorgeschrieben, zu dem die Genehmigung erlischt.

Acht vorwiegend ältere Meiler mussten noch im Sommer 2011 endgültig vom Netz. Die letzten sind Ende 2022 an der Reihe, dann soll Schluss sein mit der Atomkraft in Deutschland. Nach Darstellung der Konzerne bedeutet das Milliarden-Schäden, etwa durch umsonst getätigte Investitionen oder Produktionsmengen, die nicht mehr zu Strom gemacht werden können.

Eine Gesamtsumme wurde nie offen genannt. Es dürfte aber schätzungsweise um rund 19 Milliarden Euro gehen. Das Karlsruher Urteil soll den Grundstein legen, damit die Unternehmen anschließend vor Zivilgerichten auf Entschädigung klagen können. Nach der Verhandlung im März wird eine sehr umfangreiche, komplexe Entscheidung erwartet.

Offen ist, ob die Großversorger etwaige Ansprüche auch wirklich durchsetzen würden. Denn parallel laufen in Berlin Verhandlungen über die Aufteilung der gewaltigen Kosten für die Entsorgung der atomaren Altlasten. Hier sind die Konzerne auf das Entgegenkommen der deutschen Regierung angewiesen. Vorgesehen ist, dass der Staat ihnen die Haftungsrisiken für die Endlagerung abnimmt. Als Gegenleistung sollen die Unternehmen eigentlich alle Klagen fallenlassen.

Für Vattenfall ist ferner offen, ob sich der schwedische Staatskonzern überhaupt auf deutsche Grundrechte berufen kann. Der vierte große Versorger EnBW klagt vor dem Verfassungsgericht nicht mit, weil er fast vollständig in öffentlicher Hand ist, hofft aber, von einem Urteil ebenfalls zu profitieren.

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