Ex-Geschäftsführerin einer Druckerei in Salzburg zu Untreue geständig
Salzburg (APA) - Eine Ex-Geschäftsführerin einer ehemaligen Salzburger Druckerei hat sich am Dienstag bei einem Prozess in Salzburg wegen Un...
Salzburg (APA) - Eine Ex-Geschäftsführerin einer ehemaligen Salzburger Druckerei hat sich am Dienstag bei einem Prozess in Salzburg wegen Untreue mit einem Schaden von rund 550.000 Euro zulasten des Unternehmens verantworten müssen. Die Frau und ein Ex-Prokurist der Druckerei sollen einem Druckfarbenlieferanten einen überhöhten Preis gezahlt und nachher die Differenz zum regulären Preis kassiert haben.
Die Angeklagte bekannte sich nach nochmaliger Rücksprache mit ihrem Verteidiger Hartmut Ramsauer zur Untreue schuldig. Sie gestand ein, dass an den niederländischen Lieferanten überhöhte Beträge ohne Gegenleistung geflossen seien. Laut Staatsanwalt Leon-Atris Karisch kam es in den Jahren 2003 bis 2005 zu einer „Überfakturierung“ in Höhe von 554.320 Euro. Bei Druckfarbenlieferungen sei ein Aufschlag von jeweils 4,10 Euro verrechnet worden. Diesen Zahlungen sei kein wirtschaftliches Äquivalent gegenüber gestanden.
Einem Gerichtsgutachter zufolge soll die damals alleinbefugte Geschäftsführerin rund 432.000 Euro und der damalige Prokurist rund 122.000 Euro erhalten haben. Durch diese „Kick-back“-Zahlungen ortete der Staatsanwalt eine unrechtmäßige Bereicherung und auch eine Vermögensschädigung des Lieferanten. Karisch erhob auch die Vorwürfe der betrügerischen Krida und der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen. Die Druckerei sei Ende 2005 zahlungsunfähig geworden, der Wareneinsatz überhöht und sowohl die Druckaufträge als auch die Kostenstruktur wirtschaftlich unvertretbar gewesen. Im November 2007 musste die Druckerei mit 27 Millionen Euro Schulden Konkurs anmelden.
Der Verteidiger erklärte, dass die Druckerei im Jahr 2005 verkauft wurde. „Von einer Zahlungsunfähigkeit war nicht mehr annähernd auszugehen.“ Dass 299.000 Euro auf ein Konto in Lichtenstein überwiesen worden sind, könne nicht bestritten werden. Hinsichtlich der Barzahlungen an die Angeklagte gebe es aber keine Belege. Die Beträge seien aber nicht in die eigenen Tasche geflossen, betonte Rechtsanwalt Ramsauer.
Ohne Schwarzgeldzahlungen habe man im Druckereigewerbe keine Geschäfte mehr machen können, erläuterte der Verteidiger weiters. Das Schwarzgeld sei an Firmeninhaber geflossen, die dann wieder Aufträge erteilt hätten. Jede Druckerei habe sich über „Kick-back“-Zahlungen Bargeld beschafft, um den Druckereibetrieb aufrechterhalten zu können. Ramsauer stellte einen Antrag auf Ablehnung des gerichtlichen Sachverständigen wegen „Befangenheit“. Denn dieser habe sein Gutachten auf Unterlagen aufgebaut, die ihm ein anderer Sachverständiger zur Verfügung gestellt habe, der aber wegen Befangenheit enthoben worden sei.
Der Ex-Prokurist konnte heute nicht zur Verhandlung kommen, da er schwer erkrankt ist. Deshalb schied der Vorsitzende des Schöffensenates, Richter Fabian Loderbauer, das Verfahren gegen den Zweitangeklagten aus.
Die beiden Angeklagten sind im Jahr 2010 wegen Untreue bei einem Prozess in Graz zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Sie sollen in den Jahren 2000 bis 2006 einem früheren Werbeleiter eines deutschen Versandhauses mit Österreich-Sitz in Graz rund 288.000 Euro an Provision bezahlt haben, um Aufträge zu erhalten. In dem aktuellen Verfahren droht ihnen im Falle eines Schuldspruches eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Im Fall der Erstangeklagten wird vermutlich noch heute ein Urteil gesprochen. Gegen die Verantwortlichen der Lieferantenfirma wird gesondert ermittelt.