Bund schenkt Land 2 - Gesamtwert der Liegenschaften rund 36 Mio. Euro
Wien/Salzburg (APA) - Der Gesamtwert der sechs geschenkten Liegenschaften beträgt rund 36 Millionen Euro. Der Grundstückswert wurde mit rund...
Wien/Salzburg (APA) - Der Gesamtwert der sechs geschenkten Liegenschaften beträgt rund 36 Millionen Euro. Der Grundstückswert wurde mit rund 6,67 Millionen Euro beziffert, der Gebäudewert mit rund 29,83 Millionen Euro. Die historischen Immobilien sollen zur Erhaltung des kulturellen Erbes ausschließlich im öffentlichen Eigentum verbleiben und „einer bloßen Vermarktung“ entgegenstehen.
Mit der grundbücherlichen Eigentumsübertragung an das Land Salzburg sei ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten der Republik Österreich und ein unentgeltliches Gebrauchsrecht für die bestehenden Nutzungen der Universität Salzburg einzuverleiben. „Dieses Veräußerungsverbot verhindert jede Übertragung der Sache ohne Zustimmung des Bundes und bindet auch einen allfälligen Rechtsnachfolger“, heißt es in dem Entwurf für ein dementsprechendes Bundesgesetz.
Durch die Übertragung werde die dauernde Erhaltung der Objekte und Exponate (Einrichtungsgegenstände, Gemälde, etc., Anm.) im öffentlichen Interesse, die eine große historische und kulturelle Bedeutung sowie einen hohen Identifikationswert insbesondere für das Bundesland Salzburg und die Salzburger Bevölkerung aufweisen, für die Zukunft sichergestellt.
Das Eigentum an den Liegenschaften und Objekten wird aber nicht lastenfrei an das Land übertragen. „Bestehende Bundesnutzungen sind im bisherigen Umfang und Ausmaß ohne Bestandszins, insbesondere jedoch gegen Ersatz der Betriebskosten zu übernehmen.“ Darunter falle auch die unentgeltliche Teilnutzung der Neuen Residenz durch die Universität Salzburg. Das Land kann dafür keine Miete vom Bund verlangen. „Bestehende Nutzungen sowie die Nutzung durch die Universität Salzburg sind im bisherigen Ausmaß und Umfang des unentgeltlichen Gebrauchs zumindest bis zum 1. November 2074 zu übernehmen.“
Was die Hangsicherungsmaßnahmen für die Festung Hohensalzburg zur Gewährleistung der Sicherheit von Besuchern betrifft, so wird der Bund die Kosten dafür noch auf die Dauer von vier Jahren übernehmen. Ab 2017 werde jährlich ein Betrag von bis zu 0,23 Millionen Euro bei der Burghauptmannschaft Österreich zur Zahlung bereitgestellt. „Das sind bis 31. Dezember 2020 insgesamt höchstens 0,92 Millionen Euro, wobei die Zahlungsverpflichtungen des Bundes mit diesen Beträgen gedeckelt sind.“ Im Jahr 2016 wurden für die Hangsicherungsmaßnahmen rund 260.000 Euro aufgewendet.
Die Vermögensauseinandersetzung des Landes Salzburg mit dem Bund ist aber noch nicht abgeschlossen. Es laufen noch Gespräch über einige Hundert Kunstgegenstände. Dabei handelt es sich vor allem um Gemälde, die vor 200 Jahren in den Besitz des Bundes gelangten. Auch wenn Salzburg für die Instandhaltungskosten der geschenkten Liegenschaften und Objekte in Zukunft selbst aufkommen müsse, so seien diese mit einen hohen Identifikationswert Salzburgs verbunden und befänden sich auch in einem guten Zustand, hieß es aus dem Büro des Landeshauptmannes. Das Ergebnis der Verhandlungen, die Haslauer seit Monaten mit dem Bund geführt habe, sei jedenfalls erfreulich, wurde betont.