Kommt ein „Paktl“ geflogen
Weihnachtszeit, und die Paketdienste kommen ins Schwitzen. Die Ware landet nicht immer dort, wo sie der Empfänger gerne haben würde. TT-Leser schildern ihre Erlebnisse.
Von Markus Schramek
Wien, Innsbruck –Pakete, Pakete! Im Vorweihnachtstrubel türmen sich verpackte Konsumgüter jedweder Art zu wahren Bergen auf. Abtragen müssen diese die Mitarbeiter der Post und von privaten Zustelldiensten. Sie mühen sich ab, damit alles fristgerecht vor dem Fest in den Haushalten einlangt. 8,5 Millionen Pakete bewegt alleine die Post im Dezember – gleich viele wie Österreich Einwohner hat.
Bei solchen Mengen muss man auf Fehler und Hoppalas nicht lange warten. In diesen hektischen Tagen im Advent häufen sich beim TT-Ombudsmann Beschwerden über die Paketzustellung.
In einem Fall, hier ging es um den Paketdienst UPS, wurde einer verärgerten Leserin ein Paket einfach vor die Tür gestellt, obwohl die Sendung einigen Wert darstellte.
Andernorts in Tirol wurde vom Zusteller der Post ein Paktl wieder mitgenommen, weil niemand daheim war. Er hinterließ eine Nachricht, wo das gute Stück abzuholen sei. Die Adressatin, eine berufstätige Frau, war sauer. Sie hatte der Post doch ausdrücklich die Genehmigung erteilt, Pakete bei Abwesenheit an einem vereinbarten Ort vor dem Haus zu deponieren.
Völlig inakzeptabel ist schließlich die erfolgte „Zustellung“ in einem dritten Fall im Zillertal. Hier wurden, wieder von einem privaten Dienst, Pakete außerhalb der Betriebszeiten einfach über den Zaun auf ein Firmenareal geworfen. Nur durch Zufall wurden sie dort entdeckt.
Nachforschungen des betroffenen Unternehmens GLS ergaben, dass sich der Zusteller, ein Subunternehmer, eine Übernahmebestätigung einfach selbst mit einem fingierten Namen ausgestellt hatte. Er wurde abgemahnt und muss im Wiederholungsfall Schadenersatz leisten.
Anlässe genug, um bei den Logistikspezialisten nachzufragen, wie man als Kunde verlässlich zu seinem Paket kommt. Kathrin Schrammel (für die Post) und Friederike Andrae (für UPS) haben folgende Punkte erläutert:
1Nachbar ist okay. Hier herrscht Unklarheit bei den Konsumenten. Doch sowohl die Post als auch UPS übergeben auch dem Nachbarn Pakete, wenn die eigentlichen Adressaten nicht anzutreffen sind. Niemand kann einen Nachbarn jedoch dazu verpflichten, sollte dieser, etwa aus Haftungsgründen, die Übernahme ablehnen.
2Abstellen nur mit Genehmigung. Pakete dürfen vom Lieferanten auch an einem vorher festgelegten Ort vor dem Haus abgestellt werden. Aber nur dann, wenn der Adressat der Post oder einem privaten Dienst die Genehmigung dazu erteilt hat.
Bei der Post ist dazu das Formular „Einlegen/Abstellen von Sendungen“ auszufüllen. Das ist unter www.post.at auch online möglich. Auf das Internet setzt auch UPS. Via App kann dort bestimmt werden, wie eine Sendung zugestellt werden soll.
Auf einen ganz wichtigen Punkt weist Post-Sprecherin Kathrin Schrammel hin: „Bei unterschriebener Abstellgenehmigung geht die Haftung auf den Empfänger über.“ Soll heißen: Ist das abgestellte Paket futsch, schaut der Empfänger durch die Finger.
3Doch lieber selbst zur Post? Hat man keine Abstellgenehmigung und den Zusteller verpasst, muss man die Sendung selbst abholen. Oft ist dazu ein Ortswechsel nötig: Längst nicht jeder Ort verfügt über eine Post oder einen Postpartner. Ist die richtige Abholstelle lokalisiert, sind noch deren Öffnungszeiten zu beachten. Manchmal ist auch das ein Kunststück.
Die Moral von der Geschicht’? Vielleicht kauft man doch wieder öfter beim örtlichen Händler ein. Da spart man sich die Warterei auf das Paket und unterstützt die lokale Wirtschaft.