Unbefristete Beihilfe zu Kurzarbeit im Sozialausschuss beschlossen

Wien (APA) - Der Sozialausschuss hat am Mittwoch die unbefristete Verlängerung der Beihilfen für Kurzarbeit beschlossen. Auch nach 2019 soll...

Wien (APA) - Der Sozialausschuss hat am Mittwoch die unbefristete Verlängerung der Beihilfen für Kurzarbeit beschlossen. Auch nach 2019 sollen jährlich 20 Mio. Euro dafür zur Verfügung stehen. Das Instrument war in der Finanzkrise geschaffen worden, um Jobs zu sichern. Einen aktuellen Anlass für die Verlängerung gebe es aber nicht, versicherte Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) laut „Parlamentskorrespondenz“.

Stöger verteidigte die Einbeziehung der Sozialpartner in Kurzarbeits-Vereinbarungen, da eine langfristige positive Prognose für das Unternehmen Voraussetzung für die Gewährung einer Beihilfe sei und die Sozialpartner dessen wirtschaftliche Lage gut einschätzen könnten. Zugleich wurde die Bezugsdauer von 18 auf 24 Monate erhöht.

Mit dem selben Gesetzesentwurf wurde dem Arbeitsmarktservice (S) gestattet, im Zentralen Melderegister nach Adressen zu suchen, um Scheinwohnsitze von Grenzgängern und verschwiegene Lebensgemeinschaften aufzuspüren. Wenn es an einem Wohnsitz Massenanmeldungen gebe, könne das beispielsweise ein guter Hinweis auf einen Scheinwohnsitz sein, argumentierte Stöger.

Im Sozialausschuss wurden auch Bundesmittel zur Unterstützung der Sozialbetrugsbekämpfungsgruppe der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) beschlossen. Demnach sollen 2017 0,64 Mio. Euro, 2018 1,52 Mio. Euro und 2019 2 Mio. Euro bereitgestellt werden, danach ist eine Valorisierung des Zuschusses vorgesehen. Begründet wird die finanzielle Unterstützung damit, dass der Kontrollaufwand der BUAK in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist, dazu kommen neue Aufgaben durch das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz.

Außerdem wird der Bund weiter Zuschüsse zur Schlechtwetterentschädigung von Bauarbeitern aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik leisten, wobei der Betrag von derzeit 3 Mio. Euro auf jeweils 5 Mio. Euro in den Jahren 2017, 2018 und 2019 aufgestockt wird. Damit trägt man den ungünstigen Wettertendenz und den Lohnerhöhungen der letzten Jahre Rechnung, wie es in den Erläuterungen heißt. Im Gegenzug wird der Beitrag der Pensionsversicherungsanstalt zur Finanzierung des Überbrückungsgelds für ältere Bauarbeiter, die kurz vor der Pension stehen, von maximal 13 Mio. Euro auf maximal 11 Mio. Euro reduziert.

In der Binnenschifffahrt wird nach EU-Vorgaben eine tägliche Mindestruhezeit von zehn Stunden, gegebenenfalls aufgeteilt in einen größeren und einen kleineren Block, eine Mindestruhezeit von 84 Stunden pro Woche und eine wöchentliche Höchstarbeitszeit in den Nachtstunden von 23 Uhr bis 6 Uhr verankert. Außerdem werden die Mindestvorgaben für Arbeitsaufzeichnungen ausgeweitet.