Urteil zu „Hassrede“ des niederländischen Populisten Wilders

Amsterdam (APA/dpa) - Im Prozess um eine als ausländerfeindlich eingestufte Rede des niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders wird ei...

Amsterdam (APA/dpa) - Im Prozess um eine als ausländerfeindlich eingestufte Rede des niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders wird ein Amsterdamer Gericht am Freitag das Urteil verkünden. Dem Politiker droht wegen Aufhetzung gegen Marokkaner eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.

Ein Schuldspruch hat keine Konsequenzen für sein Mandat als Abgeordneter. Er könnte mit einer geringen Vorstrafe auch Minister werden. Bei einer Verurteilung rechnen Experten sogar mit einem großen Stimmenzuwachs für Wilders bei der Parlamentswahl im März 2017. Seit Prozessbeginn stieg seine Partei für die Freiheit (PVV) in den Umfragen zur stärksten politischen Kraft auf.

Wilders hatte im Frühjahr 2014 eine Rede gegen Marokkaner gehalten. Tausende Anzeigen waren erstattet worden. In einem ähnlichen Prozess war der Rechtspopulist 2011 freigesprochen worden.

Die Partei für die Freiheit bildet mit der FPÖ und anderen Rechtsparteien eine gemeinsame Fraktion im Europaparlament. Wilders wünschte dem FPÖ-Bundespräsidentschaftskandidaten Norbert Hofer vor der Stichwahl via Twitter viel Erfolg und tröstete Hofer nach seiner Niederlage. Auf Marokkaner hatte sich die FPÖ bei den Innsbrucker Gemeinderatswahlen Mitte April 2012 eingeschossen. Der Slogan „Heimatliebe statt Marokkanerdiebe“ wurde plakatiert. Spitzenkandidat August Penz musste sich danach wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Er verließ nach der Anklageerhebung die FPÖ. Er wurde letztendlich freigesprochen. Die Affäre hatte für eine diplomatische Verstimmung zwischen Österreich und Marokko gesorgt.